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Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 362

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 362 (sequence 16)
Language
German
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362 Die Aguna-Gesetze. gelang, am Sonntag vor Nacht die Erlaubnis zur Bestattung zu erwirken. Jener Knecht hatte den Toten, der noch bekleidet war, an seinen Gesichtszügen und auch an seinen Kleidern wiedererkannt. Auch die Frau, die dem Begräbnis heimlich beiwohnte, hatte ihn wiedererkannt. Es kommen hier hauptsächlich zwei Punkte zur Er־ örterung: einmal ob der Fall gegeben ist, daß zwischen dem Manne und der Frau Zwistigkeiten (קטטה) bestanden, weil sie den Mann vergiftet hat. Daß sie dies tat, weil er seinen Glauben wechseln wollte, ändert nichts an der Tatsache. Und weiter war es auch hier zweifelhaft, ob die Wiedererkennung vor Ablauf von drei Tagen nach dem Tode stattfand. Den ersten Punkt scheidet R. Jecheskel aus verschiedenen Gründen aus. Bezüglich des zweiten betont er, daß die erschwerende Ansicht nur bei der Auffindung einer unbekannten Leiche berechtigt sei; hier aber, wo der Mann allein im Gefängnis war und nach mehreren Tagen als Leiche herausgebracht worden sei, könne ein Zweifel an seiner Identität nicht vorhanden sein, zumal da auch noch andere erleichternde Umstände hinzukämen. Die umfangreiche Gutachtensammlung des Preßburger Rabbiners R. Mosche Sofer (חתם סופר) enthält auch zahlreiche Abhandlungen über unseren Gegenstand. Von besonderem Interesse ist ein Gutachten über den Fall eines jüdischen Soldaten aus Ungarn, der in dem Krieg gegen Napoleon (1808) zum Heeresdienst eingezogen worden war. Es war lange Zeit keine Nachricht von ihm gekommen, und sein Schwiegervater erkundigte sich deshalb nach ihm. Darauf wurde ihm mitgeteilt, sein Schwiegersohn sei bereits gestorben, und er werde demnächst einen Totenschein erhalten. Dieser Schein wurde ihm dann auch vom Generalkommando von Lemberg aus zugeschickt, und es war darin in der üblichen Weise vermerkt, daß der verheiratete Lob Samuel aus dem und dem Ort in Ungarn 22 Jahre alt, am 13. Oktober 1809 im Pester Feldspital an einer Unterleibskrankheit gestorben sei. Ein anderer Mann. Schemaja aus Banwitz, der sich persönlich beim Generalkommando nach

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