Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 360

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 360 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2292929-2292955-2292963--01494-2294750
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

360 Die Aguna-Gesetze. weitere Zeugen bekundeten, daß von der Bergung der Leiche bis zur Wiedererkennung durch die Zeugen nur eine halbe Stunde vergangen war. Die Frau des Toten erzählte noch, er hätte vor seiner Abreise den einen Stiefel nicht über den Strumpf ziehen können, so daß er den Strumpf wieder auszog und den Fuß wegen der Kälte nur mit Heu umwickelte. Auch diese Angabe erwies sich als zutreffend. Da zwei Zeugen den Ertrunkenen, kurz nachdem er aus dem "Wasser gezogen war, erkannten, da er außerdem nicht verletzt war und auch die Angaben der Frau seine Identität als zweifellos erscheinen ließen, so wird der Frau die Wiederverheiratung ohne weiteres gestattet. Auch R. Jecheskel Landau, der Prager Oberrabbiner (gest. 1793), behandelt in seiner Responsensammlung Noda Bijekuda eine große Anzahl von Aguna-Fällen. In das Haus einer Frau, deren Mann vor vielen Jahren seine Heimat verlassen hatte und seitdem verschollen war. kam zufällig ein Fremder, der, als er sie erblickte, ausrief: ״Das ist ja die Frau des X. N.! Es ist eine besondere Fügung, daß ich hierherkomme, denn ich kann ihr über das Schicksal ihres Mannes Auskunft geben. Auf einer Heise in der Walachei fand ich drei Ermordete, von denen einer der Mann dieser Frau war. Ich kannte ihn mit Kamen und fand auch an seinem Körper Zeichen, die seine Identität sicherstellen.“ Ein anderer, zu dem er diese Worte äußerte, sagte zu ihm: ״Die Frau wird dir für diese Mitteilung gerne eine gute Belohnung geben.“ ״Kein, erwiderte er, das sei fern von mir, daß ich mich dafür bezahlen lasse.“ Der Zuhörer erzählte die Sache dem Rabbiner des Ortes, und dieser schickte nach dem Zeugen, damit er seine Aussage vor dem Gerichtskollegium wiederhole. Da wurde er plötzlich anderen Sinnes und sagte: Ja, ich kann Auskunft geben, aber ich werde es nur gegen Bezahlung tun.“ Ein anderer anwesender Rabbiner sagte zu dem Zeugen: ,,Nachdem du die Sache erzählt hast, ist ja dein Zeugnis nicht mehr unbedingt nötig, denn die Zuhörer können ja das Gehörte dem Gericht mitteilen“. Ja, erwiderte er, aber ich selbst sage nichts, wenn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.