Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1916)
- Date
- 1916-07-01
- Page
- Seite 356 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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כ>35 Die Aguna* Gesetze. nach manchen Ansichten nicht hinreichend. Wenn sie dagegen aussagt, daß er nicht im Kampfe selbst, sondern an einer Krankheit gestorben sei. so daß eine Selbsttäuschung ausgeschlossen erscheint, so wird ihr geglaubt. — Auch die Aussage eines einzelnen Zeugen ist unter den erwähnten Umständen nur dann glaubwürdig, wenn er bekundet, daß er bei dem Begräbnis zugegen gewesen sei oder bei der Überführung der Leiche mitgewirkt habe. Auch bei der gesprächsweise getanen Äußerung ist diese Bestimmtheit der Erzählung notwendig. Es ist früher bemerkt worden, daß die Bekundung des Todes vor Gericht nur von solchen Personen angenommen wird, bei denen das Verantwortungsgefühl für die religiöse Wichtigkeit der Sache vorausgesetzt werden kann. Bei nichtjüdischen Behörden wird jedoch angenommen, daß sie mit Rücksicht auf ihren amtlichen Charakter ihre Auskunft nur nach gewissenhafter Prüfung des Sachverhalts und im Hinblick auf ihre amtliche Verantwortlichkeit geben werden; ihre Mitteilungen können deshalb als Unterlage für die Entscheidung dienen. Natürlich müssen auch diese Mitteilungen den Tod in durchaus bestimmter Eorm bezeugen 1). Wenn die Frau berichtet, der Mann sei beim Einsturz eines Hauses unter den Trümmern begraben werden und habe dabei den Tod gefunden, so ist ihre Aussage nicht als glaubwürdig anzusehen, weil auch hier eine Sinnestäuschung möglich ist; ebenso, wenn sie z. B. in einer von Schlangen gefährdeten Gegend erzählt, er sei durch einen Schlangenbiß getötet worden. Auch wenn Hungersnot herrscht und sie behauptet, er sei Hungers gestorben, so wird ihre Aussage nicht berücksichtigt, außer wenn sie erklärt, daß sie bei dem Begräbnis zugegen gewesen sei. Wenn eine Seuche herrscht und sie ג) Allerdings läßt die Häufigkeit der Fälle in dem gegenwärtigen Krieg, wo amtliche Todesmeldungen sich nachträglich als irrig herausstellten, auch hier die äußerste Vorsicht als geboten erscheinen. Der moderne militärische Eetrieb mit seinen Massenheeren setzt eben auch der gewissenhaftesten Prüfung oft unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen.