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Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 354

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 354 (sequence 8)
Language
German
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354 Die Aguna-Gesetze. z. B. wenn der Betreffende einen Finger zu viel oder zu wenig oder eine auffallende Veränderung an einem Organ gehabt hat. Statur und Körperform gelten nicht als Erkennungszeichen, und sogar das Zusammentreffen von mehreren solchen geringwertigen Zeichen wird nicht als genügend angesehen. Auch untrügliche Zeichen an den Kleidern des Toten können allein nicht genügen. Nur wenn alle Kleidungsstücke als die seinigen erkannt werden, oder wenn es sich um Gegenstände handelt, bei denen es ausgeschlossen erscheint, daß er sie verliehen oder verkauft hat, kann dies als ergänzendes Beweismoment für die Identität in Betracht gezogen werden. Die Feststellung der Identität durch Erkennung des Gesichts gilt nur dann als zuverlässig, wenn sie im^prhalb drei Tagen nach dem Eintritt des Todes geschehen ist, weil bei längerer Zwischenzeit der Gesichtsausdruck sich verändert hat. Hat aber der Tote im Wasser gelegen und das Wasser hat ihn ans Land gespült, so ist die Wiedererkennung möglich, auch wenn schon längere Zeit seit dem Tode verflossen ist, vorausgesetzt, daß man den Toten sogleich, nachdem er aus dem Wasser herauskam, betrachtet hat und daß keine Wunde an ihm war. Wenn die Leiche eine Zeitlang außerhalb des Wassers gelegen hat, so ist die Feststellung der Identität durch einfaches Wiedererkennen nicht mehr möglich, es müssen dann untrügliche Zeichen vorhanden sein, welche die Identität sicherstellen. Eine Leiche, die gefroren war, kann auch nach längerer Zeit noch erkannt werden, weil der Frost in noch höherem Grade als das Wasser den Verwesungsprozeß hindert. auch bei einem anderen anzutreffen sein könnte, braucht hier als vollkommen femliegend nicht in Betracht gezogen zu werden. Es ist dies z. B. das Fehlen eines Gliedes. 2. Zeichen mittleren Grades (סימנים אמצעיים), die wohl selten sind, aber doch hier und da Vorkommen, z. B. eine Warze oder Karbe am Körper. 3. Geringwertige Zeichen (סימנים גרועים), die überhaupt nicht als charakteristisch gelten können, weil sie bei einer sehr großen Anzahl von Menschen wiederkehren z. B. daß jemand von großer oder kleiner Statur ist.

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