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Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 348

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 348 (sequence 2)
Language
German
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343 Die Aguna-Gesetze. Infolge dieser Umstände hat auch eine Frage, die in der halachischen Literatur überhaupt einen breiten Raum einnimmt, für uns eine ganz außerordentliche Bedeutung erlangt: das Aguna-Problem wird durch diesen Krieg in den Vordergrund der Diskussion gerückt. Man versteht unter einer Aguna (עגונה)x) eine Frau, der die Wiederverheiratung verwehrt ist, weil sie über den Verbleib ihres Mannes keine sichere Nachricht erlangen kann und deshalb nicht weiß, ob er noch am Leben ist oder nicht- Es handelt sich bei der Erörterung der Aguna- Fragen um einen Ausgleich zwischen zwei wichtigen Prinzipien des jüdischen Gesetzes, Auf der einen Seite muß die Reinheit und Heiligkeit der Ehe aufs strengste gewahrt werden, und es kann deshalb eine Wie der Verheiratung der Frau nur dann gestattet werden, wenn der Tod des Mannes zweifelsfrei festgestellt ist. Andererseits aber liegt es in der Tendenz der Thora, den Menschen das Leben nicht durch unnötige Härten zu erschweren (דרכיה דרכי נועם), und es soll deshalb nach Möglichkeit vermieden werden, daß eine ־junge Frau ihr Leben einsam vertrauern muß. Eine Bestimmung, daß jemand durch Richterspruch für tot erklärt wird, ist nach dem biblischtalmudischen Gesetz nicht denkbar: die Tatsache des Todes muß immer durch untrügliche Beweise festgestellt werden. Bei der Führung des Beweises selbst׳ hat man jedoch im Hinblick auf das zweite der erwähnten Prinzipien gegenüber der sonstigen Praxis gewisse Milderungen eintreten lassen. Im allgemeinen gilt der Grundsatz, daß in Ehesachen für einen vollgültigen Beweis die Anssage zweier einwandfreier Zeugen notwendig ist (אין דבר שבערוה פדיה משנים}. Daß man bei der gerichtlichen Konstatierung des Todes des Ehemannes von diesem Grundsatz in mannigfacher Beziehung abgewichen ist. das wird von Maimonides (Hilchot Geruschin XIII, 29) folgendermaßen begründet: ״Es sei dir nicht auffällig, daß die Weisen bei den sonst so strengen Ehegesetzen die Aussage einer Frau, eines 9 עגרכדז von עגן umschließen, absperren nach דללדלן תעגנה• der Stelle Ruth 1, 13

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