Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1916)
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 344 (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
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344 Bücherbesprechungen. Ostjuden für Deutschland“ sagt: ״Die große Menge aber hat sich zu den Heiligtümern des alt jüdischen Schrifttums geflüchtet“1) und dadurch den Anschein erweckt, als ob die Ostjuden nicht jederzeit völlig in diesem altjüdischen Schrifttum aufgegangen wären, als ob nationale Aspirationen das Ursprüngliche gewesen und das Leben und Weben in der Religion erst später als eine Art Betäubungsmittel hinzugekommen wäre. Ein starkes Stück ist es aber, wenn in dem einzigen Aufsatz, der von Religionsgesetzlichem handelt, eine ganze Zahl von Schnitzern unterlaufen. Auf den 81/* Seiten, die von ״Ehe, Scheidung und Totenkultus“ handeln, kommen, wenn man noch die Ungenauigkeiten hinzunimmt, etwa zwanzig vor. Wir können nur die schlimmsten erwähnen. S. 794 wird behauptet, der junge Ehemann sei in der Hochzeitsnacht vom Nachtgebet dispensiert, weil ״die Liebesnacht an sich so heilig ist, daß sie das Paar vor allen bösen Mächten, die sonst durch das Nachtgebet ferngehalten werden, schützt“. Der Verf. hat das mit der Peßachnacht verwechselt, während Talmud und Schulchan-aruch hier als Grund angeben, daß dem jungen Ehemann die nötige Sammlung zum Nachtgebet fehle. S. 796 heißt es, ״Während die Eheschließung nur bei direkter Beteiligung beider Parteien möglich ist, kann die Ehescheidung auch durch einen beglaubigten Stellvertreter vollzogen werden. Yon einem Hohen wird Seite 797 gesagt, er dürfe keine Ehe mit einer Witwe eingehen. Ebd.: Wenn der Mann seine Frau im Stich gelassen hat, könne die Ehe auf Beschluß von hundert Rabbinern geschieden werden. Man sieht, der Verf. hat auch keinen Schimmer von den Quellen des Religionsgesetzes. Was soll man aber zu folgender Charakteristik Rabbi Jizchok Elchonons sagen, die in dem Aufsatz ״der ostjüdische Rabbiner“ (S. 702) gegeben wird: ״Trotzdem er das Gesetz als unbedingt heilig und bindend“ anerkannte, war er doch immer bestrebt, in seinen Entscheidungen den Ansprüchen des Lebens entgegenzukommen und dem armen Volke die Last der Gesetze zu erleichtern. Ein Rabbiner von diesem Typus würde es unter Umständen mit Freuden vorziehen, die Strafe Gottes für eine dem Buchstaben des Gesetzes nicht ganz gerecht werdende Entscheidung auf sich zu ziehen, als das Gesetz in seiner ganzen Strenge über den Schmachtenden walten zu lassen. Nur in einem Falle kennt auch ein solcher Rabbiner keine Nachsicht: wenn in der Bibel für die Nichtbeachtung eines Gesetzes die ״Ausrottung aus dem Volke“ angedroht wird. In einer Sage wendet sich ein heiliger Rabbi an den Herrn: ״Herr der Welt, lasse mich viele Jahre in der Hölle brennen, schneide mich aber für keinen Augenblick von der Gemeinschaft mit dem Volke Israel ab“! ) Yon uns hervorgehoben.