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Jeschurun · 1916-06-01 · Heft 6 (Juni 1916) · p. Seite 310

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 6 (Juni 1916)
Date
1916-06-01
Page
Seite 310 (sequence 28)
Language
German
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310 Stellung des heutigen Judentums zu der aus Talmud usw. Wenn wir nun dennoch einigen Bestimmungen im Sch.- aruch begegnen, die von Rechts wegen manches gegen ״Gojim“ erlauben, was uns als ungerecht oder unmoralisch erscheint, so ist jeder logisch Denkende zu der Annahme gezwungen, daß diese Gesetzesbestimmungen in einer Zeit und unter Verhältnissen entstanden sind, wo dieselben mit der Gerechtigkeit und der Moral vollkommen im Einklang waren. Es sind eben die alten Fremdengesetze, die wir da vor uns haben, welche im alten jüdischen Staate, ebenso wie in allen Staaten des Altertums, zu Recht bestanden und die unter den damaligen Verhältnissen vollkommen gerecht waren1). Ja, es wäre eine Ungerechtigkeit und eine Bevorzugung der Fremden von den Bürgern gewesen, wenn man z. B. den Juden verpflichtet hätte, dem Fremden das Verlorene und ״den Irrtum״ zurückzuerstatten, während es notorisch war, daß der Fremde dem Juden gegenüber eine solche Pflicht weder übte noch fühlte. — Im Geiste des Talmuds und des Sch.-ar. schreibt also der Kommentar Beer ha־G01ah (zu Ch. M. 266, 1), daß in ״jetziger Zeit“, wo es bei den anderen Völkern Brauch ist, Verlorenes zurückzugeben, das Gesetz über ״Verlorenes des Goi“ keine Geltung habe. Damit fallen aber auch die Gesetze über ״Irrtum“ und ״vergessene Schulden“, die ja nur als Folgerungen aus dem Gesetze über ״Verlorenes״ von allen Kommentaren betrachtet werden. Der Sch.-aruch hat diese Fremdengesetze aus den alten Quellen aufnehmen müssen, wie er andere alte Gesetze aufnahm, die zu seiner Zeit nicht praktisch angewendet wurden2). Ob und inwieweit in Zeiten, in denen Raub und Plünderung sowie jede Ungerechtigkeit gegen Juden erlaubt war, die Juden auch x) Diejenigen antiheidnischen Gesetze, welche jede Annäherung und Freundschaft zwischen Juden und Heiden zu verhindern suchten, haben nicht Menschenhaß und Lieblosigkeit gegen Fremde zur Grundlage, sondern vielmehr Abscheu vor dem Götzendienst und der damit verbundenen Sittenlosigkeit. Daß dieselben gegen Christen und andere Monotheisten keine Geltung haben, haben bereits die hervorragendsten Rabbiner des Mittelalters behauptet. Über Maimonides vgl. Sch.-aruch S. 148 ff. 2) Vgl. Der Sch.-aruch S. 140.

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