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Jeschurun · 1916-06-01 · Heft 6 (Juni 1916) · p. Seite 309

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 6 (Juni 1916)
Date
1916-06-01
Page
Seite 309 (sequence 27)
Language
German
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Stellung des heutigen Judentums zu der aus Talmud usw. 309׳ eines Juden oder eines Nichtjuden, sowie dessen Totenkleider zur Nutzung zu gebrauchen.“ (Jore Deah 349,1) 1). 11. ״"Wenn jemand von einem anderen beschworen wird, etwas zu tun oder nicht zu tun, und er darauf ״amen“ oder sonst ein Wort gesprochen hat, woraus die Annahme des Eides zu verstehen ist, so ist dies gerade so, wie wenn er selbst geschworen hätte, mag auch der Beschwörende ein Nichtjude sein.“ (Jore Deah 237, 2)2). 12. Dazu kommen die vielen zerstreuten Friedensgesetze, die man ״der Friedenswege halber“3) verordnet hat. Danach ist geboten: Überall die Geräte der Nichtjuden, wie die der Juden, zu bergen4); den armen Nichtjuden nicht zu verwehren, die Nachlese, die vergessenen Garben und die an den Ecken der Felder stehen gelassene Frucht aufzulesen5); die nichtjüdischen Armen mit den jüdischen zu ernähren6); die Kranken der Nichtjuden zu besuchen7); die Toten der Nichtjuden zu begraben und deren Trauernde zu trösten8). Wir können uns mit diesen Zitaten begnügen, da sie hinreichend beweisen, daß der Sch.-aruch jede ungerechte oder unmoralische Handlungsweise, sogar den Heiden gegenüber streng verbietet9). *) In meiner Schrift ״Der Sch -Ar.“ ist nachgewiesen, daß in dieser Bestimmung die Hochachtung der Würde aller Menschen ausgedrückt ist. 2) Über die Verbindlichkeit aller Eide vgl. meinen Aufsatz ״Der Eid der Juden“ Jesehurun I S. 229 ff. s) Über den wahren Sinn dieser Verordnungen vgl. Der Sch.-Ar. S. 48—52. 4) Vgl. Schulchan aruch des R. Schneür Salman Or. Ch. 308, 25. 5) Jore Deah 151,1. 6) Das. 251, 1. 7) Das. 335, 9. s) Das. 367, 1. Karo (im Bet-Joseph) fügt noch hinzu, daß man die Toten der Nichtjuden betrauern und ihnen das letzte Geleite gebe. 9) Man kann aus diesen Zitaten die bodenlose Verlogenheit erkennen in der Behauptung eines Antisemiten: ״Daß der Jude gegen Nichtjuden weder sittliche noch rechtliche Pflichten zu erfüllen hat!“

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