Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1916)
- Date
- 1916-06-01
- Page
- Seite 307 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Stellung des heutigen Judentums zu der aus Talmud usw. 307 5. ״Man darf nicht Menschen im Kauf oder Verkauf betrügen oder ihre Gedanken stehlen; so z. B. muß man, wenn die Ware einen Fehler hat, den Käufer davon in Kenntnis setzen. Man darf selbst einem Goi (dem doch koscher Fleisch oder nichtkoscher Fleisch gleichwertig ist) Fleisch, das nichtkoscher ist, nicht für koscher Fleisch verkaufen“ (das. 228, 6). ״Israeliten und Nichtjuden sind in dieser Beziehung gleich״ fügt Beer ha-Golah hinzu. 6. Wer falsch mißt oder wiegt seinem Nächsten oder selbst einem Goi, der Götzen dient, der Übertritt das Verbot: ״Ihr sollt kein Unrecht tun in Maß oder Gewicht“ (das. 231, 1). 7. Wann gelten sie (die Zinsen-Nehmeri als rehabilitiert (daß sie zur Zeugenschaft tauglich sind)? Wenn sie von selbst ihre Zinsen-Schuldsclieine zerreißen und so vollständig sich bekehren, daß sie auch einem Nichtjuden nicht um Zinsen leihen (wie die Streng-Frommen) und er muß alles, was er an Zinsen genommen hat, ihren Eigentümern zurückgeben“ (Das. 34, 29). 8. Einige meinen, der Grundsatz: ״das Gesetz der Regierung ist gültiges Gesetz“ gelte nur bezüglich der Bodensteuer und der mit dem Boden verbundenen Abgaben, da der König befiehlt, daß man nur bei derartigen Leistungen in seinem Lande wohnen dürfe; für andere Dinge aber gelte jener Grundsatz nicht. Andere aber bestreiten jene Ansicht und sind der Meinung, daß in allen Dingen der Grundsatz gilt: ״das Gesetz der Regierung ist gültiges Gesetz“1). Diese ruhen. Vorstehendes ist in der Gemeindestube bei der allgemeinen Ver- Sammlung beschlossen worden ־und haben wir solches zu weiterer Bekräftigung eigenhändig unterschrieben: Wilna 26. Juli 1870. Sckaul Sohn drs R. Jossel Abraham Sohn des R. Schlaumo. ב) Wie ernst und streng die orthodoxen Babbiner des vorigen Jahrhunderts es mit diesem Grundsatz nahmen, geht aus einem Responsum des zu seiner Zeit als erste Autorität anerkannten R. Mose Sopher