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Jeschurun · 1916-06-01 · Heft 6 (Juni 1916) · p. Seite 300

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 6 (Juni 1916)
Date
1916-06-01
Page
Seite 300 (sequence 18)
Language
German
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300 Stellung des heutigen Judentums zu der aus Talmud usw. Der zwölfte Grundsatz lautet: ״ Das Judentum gebietet: Die Gesetze des Staates gewissenhaft zu befolgen, die Obrigkeit zu ehren und ihr zu gehorchen. Es verbietet daher: Auflehnung gegen die Anordnungen der Obrigkeit und jegliche Umgehung der Gesetze“. Sämtliche deutsche Rabbiner haben im Jahre 1884 in ihren in allen jüdischen Blättern veröffentlichten Erklärungen betont, daß sowohl das Gebot: ״Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“, als die Verordnung: ״Ein Recht sei Euch und den Fremden“ als uneingeschränkte alle Menschen umfassende Religionsgesetze anzusehen sind. In noch ausführlichererWeise wurde in einer Erklärung der deutschen Rabbiner im Jahre 1893 ausgesprochen und begründet, daß die Sittenlehre des Judentums keine Anschauung anerkennt, welche den Nichtjuden gegenüber etwas erlaubt, was dem Juden gegenüber verboten ist. Den zuverlässigsten Bescheid über das religiöse Denken und das sittliche Urteil des heutigen Judentums bieten die gegenwärtigen jüdischen Religionsbücher. Nachdem die ״Neue Preußische Zeitung“ am 30. September 1892 (Nr. 458) verlangt hatte, daß ״eine umfassende amtliche Untersuchung“ über die Religionslehre der Juden veranstaltet werde, veranlaßte das preußische Kultusministerium eine eingehende Untersuchung von 551 Lehrbüchern, und keines dieser Bücher hatte irgend einen Inhalt aufzuweisen gehabt, der gegen die heutigen sittlichen Anschauungen verstößt 1). Die Religionslehrbücher aller religiösen Richtungen des Judentums sind darin gleich, daß sie in bezug auf die sittlichen Pflichten des Menschen seinen Nebenmenschen gegenüber keine konfessionelle oder nationale Schranke anerkennen. Uber unsern ethischen Standpunkt dürfte angesichts dieser Tatsachen kein Zweifel vorhanden sein2). Die Frage könnte ף Aus einer Bede des Ministerialrats Hübsch im Badischen Landtag, mitgeteilt im *Israelit“ 1893, S. 1916; *Jüdische Presse“ 1893, S. 559. Vgl. Beichsanzeiger vom 28. Septembei 1893. 2) Ich halte es nicht für nötig, das Pariser Sanhedrion, die Notabein des Deutsch-Israelitischen G-emeindebundes, sämtliche deutsche Babbiner. sowie sämtliche Verfasser der jüdischen Beligionslehrbücher vor dem Vorwurf der Unwahrhaftigkeit, den antisemitische Verleumder gegen

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