Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 4 (April 1916)
- Date
- 1916-04-01
- Page
- Seite 194 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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194 Deutschland und die Ostjudenfrage. teil, daß das gezeichnete Ideal gewissermaßen auch theoretisch verworfen wird. Der Talmud kennt aber die Unterscheidung zwischen Hecht und Sittlichkeit nicht, jedenfalls nicht, soweit es sich um eine Schädigung des Nächsten handelt. Es hängt das damit zusammen, daß in ihm — wie übrigens schon in der Bibel — Recht und Sittlichkeit beide Bestandteile des Reli* gionsgesetzes sind. Das Religionsgesetz stellt fest, was sittlich ist. Was aber sittlich ist, wird, insofern es sich um Leben und Gut des Mitmenschen handelt, eben dadurch zu einem Bestandteil des Rechts. Daß damit nicht eine Entwertung des Sittlichen gegeben ist, wie das oft von nichtjüdischer Seite behauptet worden ist, das soll weiter unten nachgewiesen werden. Hier sei nur zunächst auf die Tatsache hingewiesen. Damit ist aber für unsere „Erziehungsschule“ ein unabsehbar großes Feld der Betätigung erobert. Jetzt erst kann der Moralunterricht in zahllosen Stunden und viele Jahre hindurch mit Erfolg erteilt werden. Wo einmal in neuerer Zeit versucht wurde, die Moral zum Unterrichtsgegenstand zu machen, in Frankreich, in Amerika usf., da hat er nur ein kümmerliches Dasein gefristet, und die Bemühungen der größten Pädagogen haben es nicht fertig gebracht, für die Selbstverständlichkeiten, die eben die Moral in ihren allgemeinen Umrissen enthält, das genügende Pensenmaterial zu schaffen. Die Ethik wird aber für die „Erziehungsschule“ immer das wichtigste Fach bleiben. Doch man versuche für sie einen Lehrplan aufzustellen, der sich über zwölf Jahre erstreckt! Im Talmud ist aber ein großer Teil dessen, was unter die angewandte Ethik fällt, die soziale Betätigung u. a. ein Rechtsfall, es wird mit allem Aufwand von Scharfsinn, nach allen Regeln der talmudischen Diskussion erörtert. Ein einziger Satz bietet für viele Wochen geistige Beschäftigung. So werden diese Wahrheiten zum unverlierbaren Besitz, wenn auch die Art und Weise, wie man zu ihnen gelangt, längst aus dem Gedächtnis geschwunden ist. Der außerordentliche reiche Schatz an ethischen Lehren, der jedem Talmudbeflissenen zu Gebote steht, erklärt sich nur aus diesem Umstand, daß diese Lehren so oft