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Jeschurun · 1916-04-01 · Heft 4 (April 1916) · p. Seite 193

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 4 (April 1916)
Date
1916-04-01
Page
Seite 193 (sequence 17)
Language
German
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Deutschland und die Ostjudenfrage. 193 Gesetze, und diese sind wieder nichts anderes als der Niederschlag der ethischen Anschauungen eines Volkes. Wie Leben und Eigentum des Einzelnen vor einem unberechtigten Eingriff zu wahren, wie weit der wirtschaftlich Schwache vor dem Starken zu schützen ist, welche Ansprüche ein jeder an den Gütern der Allgemeinheit, und welche Pflichten er der Allgemeinheit gegenüber hat, das ist mit dem Fortschritt der Kultur in immer vollkommenerem Maße den Völkern zum Bewußtsein gekommen, und die Gesetzgebung und damit das Recht versucht es, die neuen Theorien zu verwirklichen. Wir wollen — und können auch in dem Rahmen dieses Aufsatzes —weder Panegyriker noch Apologeten aller Einzelbestimmungen des talmudischen Rechts sein. Wir verweisen da auf die einschlägige Literatur. Das steht aber jedem Kenner fest, daß neben manchem Befremdlichen im talmudischen Recht eine große Zahl von Forderungen der modernen Rechtsanschauung erfüllt sind. Begriffe, die erst die neueste Zeit geprägt hat, wie der „unlautere Wettbewerb“, „der Verstoß gegen die gute Sitte“ x) haben dort ihre Stelle gefunden, und die Forderung^ die vor wenigen Jahrzehnten in dem großen Bergarbeiter streik (gelegentlich der „Kaiserdeputation“) aufgestellt wurde, die Zeit der Ein- und Ausfahrt zusammen mit den eigentlichen Arbeitsstunden zu entlohnen, sehen wir hier schon vor zwei Jahrtausenden erörtert und z. T. erfüllt2). 2. Das Recht ist begrifflich schwer von der Ethik zu trennen. Zum mindesten fällt ein großer Teil der angewandten Ethik in die Sphäre des Rechts. Dieser Teil hat zum Inhalt die Forderung: „Du darfst deinem Mitmenschen kein Unrecht tun.“ Das Ideal einer Gesetzgebung wäre, daß jeder der dem Nächsten Unrecht tut, belangt werden könnte, daß es auch dem Geriebensten unmöglich gemacht würde, „durch die Maschen des Gesetzes zu schlüpfen“. Die begriffliche Scheidung zwischen Recht und Sittlichkeit hat nun den Nach- J) Baba Mezia 60 a. *) Baba Mezia 83 b. 13

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