Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 4 (April 1916)
- Date
- 1916-04-01
- Page
- Seite 190 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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190 Deutschland und die Ostjudenfrage. lernt nichts „spielend“. So kann auch nur der gerecht sein, der das „Recht“ kennt. Gleichgültig, ob das deutsche, das römische oder das talmudische. Auch darauf kommt es natürlich an, daß er die Paragraphen kennt, aber er muß Rechtsfragen erörtert, Rechtsprobleme durchdacht, Rechtskonflikte gelöst haben. Er muß in langwieriger Arbeit sich bewußt werden, wieviel Fußangeln in manchem schlichten Gesetzesparagraphen liegen, wie oft das wirkliche Leben Fälle herbeiführt, die einen Turm von Schwierigkeiten häufen, wie ein scheinbar ganz klarer Fall dadurch, daß zw"ei Rechtsgrundsätze hineinspielen, zu einer verwickelten Rechtssache wird. Er lernt, daß man da nicht der ersten Regung, einer allgemeinen Stimmung, einer blinden Eingebung folgen darf, daß man wägen und prüfen muß, daß in einer Streitsache sehr oft beide Parteien zunächst im Rechte sind, daß häufig nur ein einziges Moment den Ausschlag gibt, kurz daß es schwer ist, gerecht zu sein. Und er wird dazu erzogen, auch in seinen eigenen Angelegenheiten „zu wägen auf der Wage der Gerechtigkeit, u mißtrauisch zu werden, wenn Habsucht, Neid und Ehrgeiz ihm vorspiegeln, daß er ein Recht hat, sich den materiellen und ideellen Besitz des Mitmenschen anzueignen. Unnötig hervorzuheben, daß es auserwählte Menschen gibt, die ein natürliches Rechtsbewußtsein haben, ein Rechtsbewußtsein, das sie befähigt, instinktiv in allen Konflikten das Rechte zu finden. Ebenso unnötig hervorzuheben, daß es viele verknöcherte Juristen gibt, die, weil sie nur in Paragraphen und nur an die schematische Behandlung der Rechtsfragen denken, in ihrer Übertreibung des Rechtsgedankens oft eine Entscheidung von sachlich größtem Unrecht fällen. Die Laiengerichte sollen da für den Ausgleich sorgen. Aber nur wer sachlich völlig ununt errichtet ist oder der unentwegte Demokrat glaubt, daß der Kampf der Juristen gegen die Laiengerichte aus überheblichem Standesgeist geboren ist. Nein, die Laiengerichte sind im Urteilen oft ungerecht, weil die Schöffen und Geschworenen ihr Gerechtigkeitsgefühl sich nicht durch schulgemäße Vertiefung in Rechtsfragen erarbeitet haben.