Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 3 (März 1916)
- Date
- 1916-03-01
- Page
- Seite 166 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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166 Talmudische MiscelLeii. entgegenzutreten. Aus der großen Fülle derselben möchte ich bloß eine, besonders scharfsinnige, aus dem vortrefflichen Homilienwerke רבות מחשבות S. 120, von Rabbi Moses D. Hoffmann, hervorheben. Darnach beziehe sich das mit Nachdruck betonte ״ שבתךdeinen“ Sabbat auf das תוספות מהול אל הקדש auf die Zeit, die man aus prophylaktischen Gründen an jedem Freitag lange vor Einbruch der Nacht, zum Sabbat hinzunimmt. Der eigentliche vierundzwanzigstiindige Sabbat 'שבת לה ist ein Sabbat Gottes, dagegen sei die aus Besorgnis vor einer etwaigen Entweihung des Sabbat über die Dauer des 13 7* Minuten währenden בין השמשות hinausreichende Zeit als dein, als unser Sabbat zu bezeichnen. In der Tat wird auch in Joma S. 81a gerade aus dem Worte: ״feiert eure Sabbate“ die Pflicht hergeleitet, dem 24 ständigen Sabbat noch eine Sabbatruhe hinzuzufügen. Rabbi Akiba habe somit seinem Sohne die Lehre einprägen wollen: Behandle deinen Sabbat als Werktag, — erledige da nötigenfalls deine Geschäfte — damit du nicht durch allzugroße freiwillige Verlängerung der Sabbatfeier in deinem Erwerbe zurückkommst und am Ende andern zur Last fällst. Indessen so geistvoll diese Deutung ist, gibt sie dennoch schwerlich den wahren Sinn der talmudischen Sentenz wieder. Dieser geht vielmehr m. E, aus dem Zusammenhänge hervor, in welchem sie im Traktat Sabbat S. 117b und 118a sich findet. Dort wird die Frage erörtert: ״Wieviele Mahlzeiten ist der Mensch religionsgesetzlich verpflichtet, am Sabbat abzuhalten? Die ״Rabbanan“ sagen: drei, Rabbi Chidka jedoch behauptet: vier. Diese Meinungsverschiedenheit wird von Rabbi Jochanan auf die zweifache Anwendung der Thoraworte in Exod. 16, 25 zurückgeführt. Gegen beide Ansichten wendet nun der Talmud ein: Wie ist demnach das, was die Mischna in Pea VIII, 7 lehrt, zu verstehen? Daselbst heißt es: ״Wer Speise für zwei Tagesmahlzeiten besitzt, nehme nichts aus der Schüssel der Volksküche, und wer mit Nahrung für vierzehn Mahlzeiten versehen ist, beanspruche nichts aus der Armenbüchse“, nach wem mag jetzt diese Mischna gehen, offenbar doch weder nach