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Jeschurun · 1916-02-01 · Heft 2 (Februar 1916) · p. Seite 68

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 2 (Februar 1916)
Date
1916-02-01
Page
Seite 68 (sequence 4)
Language
German
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68 Deutschland und die Ostiudenfrage. seiner Kenntnis, die nun doch lückenhaft bleibt, sieh gebildet, durch neue Erfahrungen zu ändern nicht gewillt ist. Karl Emil Franzos geht, wir wiederholen es, von diesem Gesichtspunkt unbefangen an die Beurteilung auch der Ostjudeu. Weder was die Anschauungen dieses Judentums noch was ilir Religionsgesetz betrifft, ist er orientiert. Dafür könnten wir eine Unzahl von Belegstellen beibringen. Wir begnügen uns mit zwei krassen Beispielen. In den ״Juden von Barno w״ (8. Aufl. S. 135) sagt die ״Urbabele“ Sara Grün in Erinnerung an eine furchtbare Metzelei, die im Judenviertel seitens des .,wilden Starosten“ verübt worden: .,Gott, lebst du?! In deinem Namen steht ja geschrieben: cAug? um Auge, Zahn um Zahn'!“ Franzos legt also die Auffassung des Bibel verses, nach der hier vom strengen ius talionis, das der jüdische .,Gott der Bache“ gebieten soll, und die nur derjenige, der seine Kenntnis aus nichtjüdischen Schriften schöpft, vertritt, jener galizischen Frau in den Mund. Er weiß nicht, daß eine jüdische Frau des Ostjudentums entweder überhaupt nicht den Bibel vers kennt oder nur jene Auslegung, die seit Jahrtausenden — ob mit Recht oder Unrecht ist ja hier völlig gleichgültig — mit diesem Bibelvers die talmudische Deutung: verbindet-, nach der nur von einer Geldentschädigung die Rede ist. Das ist wahrlich nicht gleichgültig. Denn Franzos gibt uns dadurch ein falsches Bild von der religiösen Grundanschauung dieser Juden, als ob sie die Berechtigung der Rachegefühle gegen ihre Umgebung aus der heiligen Schrift ableiten. Noch ungeheuerlicher aber ist das andere Beispiel. Franzos weiß wirklich nicht — es ist unfaßbar, aber wahr — daß das rituelle Schächten ein Schneiden mit dem Messer ist. In der Skizze ״Ein jüdisches Volksgericht“ (״Aus Halbasien״ Band I, 4. Aufl. S. 183 ff.) sagt er S. 188 ,.In den größeren Buden werden die Viehstücke nach den rituellen Vorschriften geschlagen״. Und da hat er sich nicht etwa verschrieben, denn in der näheren Schilderung des Vorfalls, der zu dem Totschlag an dem ungeschickten jüdischen Gesellen führt,

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