Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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58 Die Jeschivvoth in Rußland. Drascha zum besten gaben, haben damit dem allgemeinen Zeitgesehmaek Rechnung getragen, denn das gesamte Hörerpublikum wußte einen derartigen auserlesenen geistigen Genuß voll zu würdigen. Dieser Zustand dauerte so lange» als die Juden der genannten Länder sich eines freien und wohlgeordneten Gemeindelebens erfreuen durfte. Der relative Wohlstand der Gemeinden ermöglichte es jeder Kehilia, die Kosten der Erhaltung einer Jeschiwa aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ohne auf auswärtige Subventionen angewiesen zu sein. Allein ' schlimme Zeiten brachen an. Die wirtschaftliche Lage der Juden Polens unu Litauens erfuhr eine große Verschlechterung. Die durch die Kosakenaufstände und die moskowitiseh-sehwedischen Angriffe hervorgerufenen andauernden Kämpfe in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatten den .Ruin fast der Mehrzahl der jüdischen Gemeinden herbeigeführt. Zwar schritt man gleich nach Aufhören der sehreckenvollen Zeit zum Wiederaufbau des zerstörten Gemeindelebens. Allein die allgemeine politische Verwirrung einerseits und der wirtschaftliche Niedergang anderseits hatten längst den ohnedies bereits erschütterten und haltlosen Gemeinäehau dem völligen Verfall preisgegeben. Mit der Aufhebung der Verwaltungsautonomie der Gemeinden und der Erschütterung der wirtschaftlichen Lobensgrunälage ging es auch mit der alten Thoraherrlichkeit abwärts. Die verarmten Kehilloth vermochten nicht mehr die Mittel zur Erhaltung der Jeschiwoth aufzubringen: abgesehen davon, daß die Gemeinde als öffentlich-rechtliche Institution ja nicht mehr existierte. Die sorgcnl >esc hwerte n Gemeindebärger konnten dem Thora- Studium nicht mehr die gewohnte liebevolle Pflege angedeihen lassen: דטמעחהא בעי צל חרא Lnd noch eins. So lange es eine autonome Gemeindeverwaltung gab und die Kehilia —ך wie alle anderen sozialen Angelegenheiten, in den Händen der Rabbiner und ..פרנסים“ lag, die alles nach den Bestimmungen unseres Choschan Miscbpat zu entscheiden hatten, so daß die Thora das ge samt e Leben beherrschte und auch die talmudischen Rechtsgrundsätze in allen Angelegenheiten des öffentlichen Lebens