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Jeschurun · 1916-01-01 · Heft 1 (Januar 1916) · p. Seite 28

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 1 (Januar 1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 28 (sequence 28)
Language
German
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28 Probleme der Pentateuchexegese sehaft (ich spreche hier von Fachmännern) angefochten wird1). Daß nach dieser Ansicht eine Verteidigung der ״anstößigen״ Stellen in den Geschichtsbüchern überflüssig ist, dürfte wohl allseitig zugestanden werden. Die erhabene Ethik dessen verderbliche Ausschreitungen zu beseitigen bestrebt ist. Nach Num. 35.12; 24 griff die öffentliche Strafrechtspflege in die alte Sitte in der Weise ein, daß der Bluträcher nur noch der Exekutor des gesichtlichen Todesurteils war (vgl. Riehm, Handwörterbuch2 Art Bluträcher). Hinsichtlich des jus talionis kann ich mir die Verteidigung ersparen, weil nach der Auffassung des ״heutigen Judentums‘‘ (d. h. des traditionellen Judentums) das jus talionis nach dem Thoragesetze nicht zur Geltung kommen, sondern stets ein Lösegeld anstatt der taiio dem Schuldigen auf erlegt werden sollte (vgl. meinen Comm.zuLev.B. I, S. 2 und TI 315). Ebenso verhält es sich mit der Stelle 2. Mos. 21,9 f. (Betreffs e): Nach der jüd. Tradition ist dort von einer vollständigen Ehe die Rede. Aber auch nach den neueren Erklärungen setzt das Gesetz dort nur das im Altertum bei allen Völkern zu findende Konkubinat voraus, ohne es zu empfehlen (vgl. Dillmann zur Stelle), sowie es die Polygame (z. B. Deut. 21,15) voraussetzt, obwohl schon die Schöpfungsgeschichte, wonach Gott nur ein Menschenpaar geschaffen hat, uns belehrt, daß die Monogamie die von Gott gewollte Ordnung ist. Man kann also derartige Gepflogenheiten des Altertums keinesfalls als ״Thora-Gesetze“ bezeichnen. 1j Beispielsweise sei hier angeführt das Urteil von Kautzsch über das Deuteronomium in dem seiner Übersetzung des A.-T. beigegebenen r Abriß der Geschichte des alttestamentlichen Schrifttums“ S. 169: ״Andererseits offenbart sieb der Geist des Prophetismus iu den zahlreichen Bestimmungen, die eine so edle und wahrhafte Humanität, ja einen solchen sittlichen Zartsinn verraten, daß man mit vollem Recht von einem evangelischen Zug in dieser Gesetzgebung geredet hat. Wie es seit Amos das A und O der prophetischen Predigt war, auf die Übung von Recht und Gerechtigkeit zu dringen, vor Bedrückung der Armen und Hilflosen zu warnen, so ist auch der Deuteronomiker unermüdlich für Arme, Witwen, Waisen, ja für die Fremdlinge und Sklaven eingetreten.41 Über den religiösen Standpunkt des P sagt Kautzsch (das. S. 189): ״Wichtiger ist der scharf ausgeprägte religiöse Standpunkt der Priesterschrift. Schon oben war die Rede davon, auf welcher Höhe uns gleich am Eingang der Gottesbegriff‘ entgegentritt. ״Er sprach, es werde Licht! und es ward Licht P Wie hier die schöpferische Allmacht Gottes keiner Vorbereitung noch Vermittlung bedarf, so erfolgen auch anderwärts seine Offenbarungen einfach durch das Wort“. Er übergeht nach Kautzsch (ebenso auch nach den anderen Kritikern) geflissentlich ״alle die Züge,!iie das Ansehen der Patriarchen herabzusetzen scheinen. Jakob flieht

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