Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Probleme der Pentateuchexegese. 2/ sich bloß in den Geschichtsbüchern“), während die Moral der Gesetzbücher*“) von keinem Manne der Wissenüberließ, die Schwierigkeiten zu heben, die durch die Verschmelzung so mannigfacher und doch gleichmäßig als kanonisch geltender Teile entstehen mußten. (Vgl. Kautzsch, Abriß der Geschichte des alttest. Schrifttums S. 195). *) Hingegen wendet Kittel (1. c.) S. 60 ein: ,,Wie kann er (Hoftmann) sagen, daß anstößige Stellen sich .,bloß*‘ in ihnen (den Geschichtsbüchern) finden? Und wie kann er, wenn er es zugibt, sagen, daß niemandin der jüdischen Bibel, d.h. dem Alten Testament, etwas Anstößiges finde?“ So weit Kittel. Hierbei hat Herr Prof. Kittel (was mir bei einem solchen Manne doppelt auffällig erscheint) beim Zitieren dieses meines Satzes (auf S. 59 seiner Schrift) den!Relativsatz: .,das irgend einen Schatten auf die jüdische Religion zu werfen geeignet ist“, weggelassen und durch.ersetzt. Hätte Kittel diesen Satz mitzitiert, so würde er sich den größten Teil seiner Polemik erspart haben. Allerdings ist es anstößig und erregt es wenigstens bei vielen Frommen Anstoß, wenn sie gewahren, daß von frommen, heiligen Männern in der Bibel so manches erzählt wird, was ihnen nicht zur Ehre gereicht. Allein diese Erzählungen sind nicht geeignet, einen Schatten auf die jüdische Religion zu werfen. Denn, w7ie vorher auseinandergesetzt, derartige Handlungen jener Männer werden von der jüdischen Religion nicht gebilligt. Für die jüdische Religion sind nur die im schriftlichen und überlieferten Gesetze enthaltenen AussprücheundBefehle Gottes maßgebend. **) Kittel (1. c.) findet auch im Gesetze der Thora Dinge, die unserer heutigen Moral nicht entsprechen. Er führt 5 Stellen an, die dies bekunden sollen, und zwar: a) 5. Mos. 23,201*. (Zinsnahme vom Volksfremden); b) 4. Mos. 35,19 (Blutrache); c) 5. Mos. 23,3 (soll wohl heißen 23,7); da soll Fremdenhaß geboten sein; d) 2. Mos. 21,24f. (das jus talionis); e) 2. Mos. 21,9 f. (nach Kittel: ״das Konkubinat“). Hieran schließt Kittel die Bemerkung: *Es scheint, daß Hoffmann geneigt ist, dies alles . . . . zu verteidigen.Wie dies Kunststück ertig zu bringen sei, sagt er freilich nicht.“ So Kittel. Kun betreffs der Stellen a und c ist bereits oben S. 23 die einfache Erklärung zu finden, wonach es als ein ,,Kunststück“ erscheinen dürfte, diese Sätze als der heutigen Moral widersprechend darzustellen. Bezüglich b, der Blutrache ist zu bemerken, daß diese eine im ganzen Altertum übliche Sitte war, die das mosaische Gesetz an der angefühlten Stelle einzuschränken und