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Jeschurun · 1916-01-01 · Heft 1 (Januar 1916) · p. Seite 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 1 (Januar 1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Deutschland und die Ostjudenfrage. * 3 reichte, so würden wir uns ebenso zuriickhalten. Schon aus dem Gebot unserer Religion heraus, die uns verpflichtet, das Wohl des Vaterlandes zu fördern und uns verbietet, es zu untergraben. Noch mehr! Wir würden auch dann schweigen, wenn wir der Überzeugung wären, daß Deutschland nur ein allgemein menschliches Interesse an der Lösung der Judenfrage in unserem Sinne hat. Denn wir halten alle Hoffnungen, daß Deutschland um der Humanität willen sich für die neu zu erwerbenden Juden oder gar für die Rechte der Juden in anderen Ländern einsetzen wird, für Phantasien, und alle Aufsätze und Broschüren, die damit rechnen, mögen sie noch so gut gemeint sein, sind ohne jeden praktischen Wert. Es ist sehr traurig, daß man einem Buche, das so mit dem Herzblut geschrieben, das von so hinreißendem Schwung ist. wie Nathan Birnbaums „Den Ostjuden ihr Recht!" entgegentreten muß. Aber der Appell, den Birnbaum an das Gerechtigkeitsgefühl der Mittelmächte richtet, wird schwerlich einen Eindruck auf die verantwortlichen Stellen machen, die nun einmal der — falschen —- Überzeugung sind, für den Staat gelte eine andere Moral als für den einzelnen. Deutschland würde nicht anders handeln, als jeder Staat in seiner Lage. Max Nordan hat zur Zeit der russischen Pogroms des Jahres 1905 einen trefflichen Artikel in der „Yossischen Zeitung" veröffentlicht: „Das europäische Gewissen“. Dies europäische Gewissen ist in der Zwischenzeit - noeh viel robuster geworden, und nur die kleinen Staaten machen da noch aus der Not eine Tugend. V ir haben es wiederholt in unseren Aufsätzen ausgesprochen, daß Deutschland in seiner äußeren und inneren Politik das i'elativ höchste Maß von Gerechtigkeit hat walten lassen. Aber die Abwägung dessen, was Gerechtigkeit ist, ist oft — besonders wenn es sich um einen Konflikt von Interessen handelt — abhängig von Neigungen, von tief wurzelnden Vorurteilen, so daß der Beteiligte subjektiv der Meinung ist. gerecht zu entscheiden, während objektiv das Rocht verletzt wird. So bleibt für unsere Frage nur übrig, jeden Appell an ethisch —

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