Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1915)
- Date
- 1915-12-01
- Page
- – (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2292929-2292942-2292954--01107-2294356- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
V011 den 613 Gesetzen. 581 "M. dieser in die Augen springenden Inkonsequenz nickt bewußt gewesen sei? Ist es nickt vielmehr als selbstverständlich anzusehen, daß er aus Konsequenz inkonsequent verfuhr? Er hielt sich für berechtigt, in der aggadisehen Zusammenzählung E. Hamnunas, die eine untrennbare rechnerische Einheit bildet, die Gesamtsumme und den einen Summanden zu akzeptieren, den anderen Summanden dagegen, der dock^ein durch das Fazit gegebener ist, zu verwerfen, vveii der eine Teil in sein System paßte, und der andere Teil nicht. So auch in de; Falle, von dem wir ausgegangen sind: Kickt in Rücksicht auf den Midrasch, sondern in Rücksicht auf die Systematik des Mischne Tora ließ M. die nicht für alle Zeit gültigen Gesetze unberücksichtigt. Gleich diesem Midrasch diente ihm der Ausspruch R. Simlais nur als gegebene Einkleidung, um die gesamte schritt־ liehe und mündliche Lehre nach seinem System zu gruppieren. Xur auf das System kam es ihm an. dagegen auf die Zählung der Gesetze nur insoweit, als sie die Vollständigkeit des Systems beweisen sollte. Die theoretische Zählung des Sefer harn, erfolgte im Hinblick auf das System des Mischne Tora. Hie Anwendung des Ausspruchs R. Simlais als Umrahmung der Gesetze erweckte bei der Kompliziertheit der Sachlage und bei der Zurückhaltung, die sich M. in Bezug auf seine dogmatische Stellung zu diesem Ausspruch aus besonderen Gründen auferlegte, den Eindruck, daß M. diesen Satz für einen halaehisoh dogmatischen angesehen habe, während er ihn in Wirkliehkeit nur als Mittel zum Zweck brauchte, um eine Anknüpfung für sein System zu haben. Er nahm dem Satze R. Simlais gegenüber keinen anderen Standpunkt ein als Naehmanides, der es für statthaft hält, ihn seinem Wesen nach ausdrücklich für einen aggadisehen zu erklären, und der ihn trotzdem in Rücksicht auf seine weite Verbreitung zur Zählung der Gesetze benutzt. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, daß Kachmanides auch jede andere, nicht gegen die Halacha verstoßende Zählung als gleichberechtigt anerkennt־, während M. jede unsystematische Zählung verwirft. Daß M. die Zahl 613 als eine aggadische angesehen habe, dürfte auch aus