Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1915)
- Date
- 1915-12-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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576 Von den 613 Gesetzen. monides war es, der ihr in seinem Sefer hamizwot ein Ende bereitete. Er empfand die Autorität, welche die Aufzählung des Baal h. g. gefunden hatte, als etwas einer Systematisierung des halaehisehen Stoffs Schädliches, und darum fühlte er sich veranlaßt, diese Autorität zu zertrümmern. Er protestierte dagegen, daß ,.die Vernunft Halt mache vor der Meinung dieses Mannes“ (Einl. zum Sefer ham. nach der von M. Peritz herausgegebenen Übersetzung des Ibn Ajub). Mit einer Härte und Schroffheit, die ungerecht und unverständlich wäre, wenn man nicht die Motive des Maimonides berücksichtigte, fällt er über die Rekonstruktion des Baal h. g. ein schonungslos verniehtendes Urteil. Das Sefer ham. bildet einen "Wendepunkt in der Auffassung des Begriffs der 613 Gesetze. Aus einem liturgischen Begriff wurde nun ein systematischer. Maimonides bildete den Begriff um, weil er einer Vorarbeit bedurfte für das grandiose Werk Mischne Tora, in welchem der geniale Denker mit überragender Meisterschaft, mit souveräner Beherrschung des gewaltigen weitverzweigten Stoffes, mit einer beispiellosen Geisteskraft einen Bau von herrlicher Architektur schuf, der das ganze halaehische Material nach klaren Gesichtspunkten geordnet in sich birgt. Um den Beweis zu erbringen, daß er darin die biblischen Gesetze lückenlos registriere, arbeitete er zunächst das Sefer hamizwot aus, in welchem er zunächst 14 von Begründungen, Erläuterungen und polemischen Bemerkungen begleitete Regeln aufstellt, nach denen die Zählung zu erfolgen habe, und dann die Gesetze nach einer bestimmten Gruppierung aufzählt, erst die 248 Gebote und dann die 365 Verbote1). Nachmanides, den als glühenden Verehrer und pietätvollen Anhänger der früheren rabbinischen Größen, als deren Jünger er sich fühlte, die schonungslose Polemik des ף Auch der die 613 Gesetze nach Wochenabschnitten ordnende Ohinuch hatte ursprünglich innerhalb der Wochenabschnitte diese Trennung in Gebote und Verbote, was in den späteren Auflagen wegen der Unübersichtlichkeit und der notwendigen Wiederholungen beseitigt wurde, so daß von da ab die Reihenfolge der Gesetze dem Schrifttext folgte. Vgl. Rosin a. a. O.