Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 11 (November 1915)
- Date
- 1915-11-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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520 Von. den. 613 Gesetzen. in Gruppen zusammenzufassen, prinzipielle Ausnahmen1). Daher zählt er auch mehrere Verbote, die aus einem Bibelsatz gefolgert werden, seinem in Regel 9 enthaltenen Grundsatz entsprechend, als 1 Nummer z. B. V. 298 die verschiedene Gefährdung eines Menschenlebens betreffend; V. 57 die verschiedene Zerstörung einer nützlichen Sache betreffend. Bemerkenswert ist u. a. folgendes Beispiel: Er faßt sämtliche Bestimmungen über die Erbfolge zusammen in das Gebot 248 ״Erbgesetzeu, unter das er alle Einzelheiten als Dikdukim subsumiert, darunter auch das Verbot (5. B. M. 21, 1.6) A) Sehr schwierig und zugleich sehr charakteristisch erscheint die Methode des M. bei der Behandlung des Sabbatgesetzes. Er zählt (abgesehen von den sabbatlichen Opferbestimmungen usw.) neben 2 Geboten (G. 154, 155) 3^Verbote und zwar 2 Einzelverbote, nämlich zu strafen und den Bezirk zu verlassen (V. 322, 321), sowie ein allumlassendes Arbeitsverbot (V. 320). In der letzteren Nummer müssen also nicht nur die nach der Überlieferung verbotenen 39 Hauptarbeiten (H. Sabbat 7) enthalten sein, sondern auch die Verbote für ״Solm, Tochter, Knecht, Magd, Vieh und Fremdling“ (H. Sabbat 20). Schon aus technischen Gründen wäre es ausgeschlossen, die 39 verbotenen Hauptarbeiten usw. als selbständige Nummer zu zählen, da mit den Sabbatarbeiten auch die Festtagarbeiten Zusammenhängen, und dieses Thema dann allein schon sämtliche 365 Verbote absorbiert hätte. Maimonides faßt daher die 39 verbotenen Hauptarbeiten usw. als Dikduke mizwa auf. Zum Vergleiche sei noch das Gesetz über die verbotenen Ehen (3. B. M. 18) herangezogen. Hier rechnet M. die Einzelgesetze nicht zu den Dikduke mizwa, obwohl die Schrift ihrem Wortsinn nach ausdrücklich erst den Allgemeinbegriff verbietet (Satz 6) und dann erst die spezialisierten Einzelverbote nennt. Maimonides faßt jedoch (unter dem Widerspruch des Nachmanides) das Allgemeinverbot in Satz 6 nach, dem Sifra als Einzelverbot auf uud zählt es als 1 Nummer (V. 352), und dann bringt er die zahlreichen spezialisierten Verbote (V. 330 f.). Der Unterschied zwischen den einzelnen verbotenen Sabbatarbeiten und den einzelnen verbotenen Ehen ist ferner der, daß die ersteren auf Überlieferung beruhen, die letzteren aber in der Schrift selbst genannt werden. Da es jedoch für M. halachisch keinen Unterschied bedeutet, ob biblische Gebote durch Überlieferung oder durch Schrift überkommen sind, so erhelt schon aus diesem begrenzten Thema die Kompliziertheit der ganzen Zählungsmethode.