Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 11 (November 1915)
- Date
- 1915-11-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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518 Von den 613 Gesetzen. setz sowohl das Gebot als auch das Verbot zu zählen sei. So kommen also nicht nur bei den Verboten, sondern auch bei den Geboten die Konsequenzen von Regel 6 und 7 in Kollision miteinander. Von den vielen Beispielen eines der charakteristischsten: So bildet er mehrere Gesetzeskomplexe und Einzelgesetze über die Krankheit des Aussatzes; z. B. Gesetzesgruppe über die Unreinheit des aussätzigen Menschen (G. 101), des aussätzigen Kleides (G. 102), des aussätzigen Hauses (G. 103), über die Zubereitung des Reinigungswassers für den Aussätzigen und andere Unreine (G. 108), über das Tauchbad für den Unreinen und andere Unreine (G. 109), über die Vornahme der Reinigung des Aussätzigen (G. 110). Einzelgesetz über das Scheren des Aussätzigen (G. 111). Gesetzesgruppe über die Kenntlichmaehungdes Aussätzigen (G. 112), Einzelgesetz über das Opfer des Aussätzigen ^G. 77). Ferner Verbote, und zwar Einzelverbot des Haarscherens beim Grind {V. 307), des Entfernen s der Aussatzsymptome (V. 308). Gruppen verbot für Aussätzige und andere Unreine. Truma zu essen (V. 136) usw. Andrerseits erleidet bei ihm das Prinzip, die in den Gesetzesgruppen enthaltenen Verbote besonders zu zählen, auch wiederum Ausnahmen. Eine prinzipielle Ausnahme bilden unter bestimmten Bedingungen die Gesetze, bei denen der Begriff לאו שבבללות angeht, a. h. die durch einen gemeinsamen Oberbegriff bezw. durch ein gemeinsames Prädikat verbunden sind 1). So spaltet er z. B. die in 3. B. M. 21 und 22 angegebenen einzelnen Gebrechen, die den Priester, und die das Opfer- J) Der Begrilf לאו עובכללות ist ein sehr schwieriger. So rechnet 2. B. Maimonides die Verbote, den Gottesnamen auszulöschen, Holz oder Stein vom Heiligtum zu vernichten, als 1 Nummer (V. 6ä), weil alles in dem Satz 5. B. M. 12. 4 ״Ihr sollt nicht also tun dem Herrn eurem Gott“ zusammengefaßt ist. Aber trotzdem es formell 1 Verbot ist, sind es materiell mehrere Verbote (H. Jesode hatora 6). Die Kompliziertheit des Begriffes wird besonders deutlich durch Tossafot Menachot 08 b, Stichwort *אין לר?ין•