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Jeschurun · 1915-11-01 · Heft 11 (November 1915) · page 37

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1915)
Issue
Heft 11 (November 1915)
Date
1915-11-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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Von den 613 Gesetzen. 517 ohne Motiv ist, sondern immer durch die Rücksicht auf die talmudische Diskussion beeinflußt wird, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Aber die Frage ist: Sind unter den von M. als selbständige Nummern gezählten Einzelgesetzen auch solche, die logisch zu den Gesetzeskomplexen gehören? Antwort: Es werden viele Einzelgesetze als selbständige Nummern gezählt, die logisch zu einem der Gesetzeskomplexe gehören. M. hat nämlich die Gesetzeskomplexe den Geboten eingereiht und ist dadurch genötigt, wenn er seine strenge Scheidung in Gebote und Verbote durchführen will, die in den Gesetzesgruppen enthaltenen Verbote prinzipiell aus den Gruppen herauszuschälen und sie entweder als selbständige Gesetze zu zählen oder einem der formell ein Einzelgesetz, materiell eine Gesetzesgruppe bildenden Verbote zuzurechnen1). Auch wenn dieses Prinzip einheitlich durchgeführt und die Berechtigung seiner Anwendung an mehreren Stellen begrünflet wird, bedeutet es als Ganzes eine logische Durchbrechung der Regel 7, wonach Einzelheiten einer Mizwa nicht mitzuzählen sind. Regel 6, Gebote und Verbote besonders zu zählen, und Regel 7, die Dikduke mizwa in eine Nummer zu־ sammenzufassen, können nebeneinander nicht bestehen, ohne einander auf Schritt und Tritt zu widersprechen, da doch logischerweise zu den Dikdukim nicht nur Gebote, sondern auch Verbote gehören. Noch mehr! M. wendet dabei noch ein zweites Prinzip an: Er zählt in diesem Falle auch die korrespondierenden Ge־ bote der Gesetzesgruppen als selbständige Nummern, um keine Inkonsequenz zu begehen gegen Regel 6, daß bei einem Ge- M Beispiel für ein Verbot, das formell ein Einzelgesetz, materiell •eine Gesetzesgruppe ist: Verbot 129, daß der Unreine nichts Heiliges essen darf. Das ist formell ein Einzelgesetz, weil es auf einem Thora־־ satz (5. B. M. 12. 4) beruht, materiell aber eine Gesetzesgruppe, weil es viele Arten von Unreinheit gibt, die zahlreiche Nummern unter den Ge boten bilden.

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