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Jeschurun · 1915-11-01 · Heft 11 (November 1915) · page 34

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1915)
Issue
Heft 11 (November 1915)
Date
1915-11-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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5 T4 Von den 613 Gesetzen. damit aus der großen Menge durch Schaffung von Gesetzeskomplexen die begrenzte Zahl 613 herauskomme. Hierüber will ich nun noch kurz einiges sagen. Maimonides faßt in zahlreichen Fällen eine ganze Gesetzesgruppe, die viele Einzelbestimmungen enthält, in ein Gebot zusammen auf Grund der von ihm aufgestellten Hegel 7, welche lautet: ״Man darf nicht mit zählen Dikduke hamizwot (oder wie es in der von M. Peritz herausgegebenen Übersetzung des Sefer ham. durch Ibn Ajub heißt: Talmud hamizwa) d. h. die einzelnen Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes.u Er beleuchtet diese Hegel an einigen Beispielen und weist darauf hin, daß einer seiner Vorgänger, der Baal halachot gedolot, die Notwendigkeit einer solchen Regel zwar gefühlt und deshalb unter die Zahl der Gebote auch ganze Abschnitte aufgenommen habe, jedoch der Sache nicht gerecht geworden sei, weil er systemlos einzelne Gebote als selbständige Nummern aufgenommen habe, die in jenen Abschnitten schon enthalten und erledigt seien. Was die Ausführungen des M. zu dieser Regelן) betrifft, so gehören dieselben m. E. zu den schwierigsten Partien des ganzen Buches. Denn man vermißt eine klare Definition des Begriffes Dikduke hamizwot, die doch notwendig ist, damit man weiß, unter welchem Gesichtspunkt die Bildung des zu zählenden Oberbegriffs der Mizwa und der dazu gehörenden, nicht besonders zu zählenden Einzelbestimmungen als der Dikduke hamizwa vorzunehmen ist. Ohne eine solche klare Begriffsbestimmung fehlt in vielen Fällen jeder Anhaltspunkt, wann zusammengehörende Einzelgesetze zu einer Mizwa zusammenzuziehen, und wann sie als selbständige Gebote zu zählen sind. *) Von dieser Hegel zu unterscheiden und doch wiederum nicht ganz von ihr zu trennen, da die Grenzlinien flüssig sind, und die Begrille oft ineinander übergehen, sind andere von Maimonides aufgestellte Hegeln z. B.: Hegel 12. .,Man darf von den einzelnen Handlungen (einer Mizwa) nicht jeden Teil besonders zählen.“ Hegel 13 (in freier Über- Setzung) ,:Die Zählung richtet sich nach der Zahl der Mizwot, nicht nach der Zahl der Tage, für welche die Mizwot angeordnet sind.״

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