Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 11 (November 1915)
- Date
- 1915-11-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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Von den 613 Gesetzen. 513 wurde nun zum Gegenstand einer Anträge bei dem Nikolsburger Rabbiner R. Menachem Mendel (Anf. des 17. Jahrb.) seitens seiner Schüler gemacht, die in dem Vorgehen des Vor- Standes ein Unrecht erblickten, da hier die Ausübung einer religiösen Pflicht untersagt wurde. Allein der Rabbiner billigte den Vorstandsbeschluß und begründete ihn in einem den Gegenstand genau prüfenden Gutachten (Resp. Zemach Zedek Nr. 28). Der Preisaufschlag der Fische, der namentlich zur Fastenzeit wegen der größeren Nachfrage sich bemerkbar machte, soll auch zu Schudts Zeit, wie er in seinen ״Jüdischen Merkwürdigkeiten“ II 383 erzählt, eine Verordnung des jüdischen Frankfürter Gemeindevorstandes veranlaßt haben, nach welcher die Bewohner der Judengasse nur umschichtig, an einem Freitag die eine, am zweiten die andere Seite, ihren Einkauf an Fischen bewerkstelligen, den jeweiligen Umständen nach aber noch mehr einschränken sollten. Schudt macht allerdings seine boshaften Glossen darüber, die Juden seien nicht mehr so gutgläubig, nicht mehr so wundervertrauend als früher. Allein eine derartige Verordnung ist wohl als eine vorbeugende Maßregel ergangen, um eine Mißstimmung der vielen katholischen Bürger, die während der Fasten auf die Fischkost angewiesen waren, zu verhüten, die hätte erzeugt werden können, wenn durch die unumschränkte Mitbewerbung der Juden eine Preissteigerung der Fische eingetreten wäre. Von den 615 Gesetzen. Von Rabbiner Dr. S. Kaatz, Hindenburg O.-S. 7. Es wurde schon mehrfach in diesen Darlegungen darauf hingewiesen, daß die Hauptschwierigkeit, dem Problem beizukommen, darin liegt, ein Prinzip zu finden, nach welchem aus den zahlreichen Einzelbestimmungen Gruppen gebildet wurden* 34