Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1915)
- Date
- 1915-08-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
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400 Von den 613 Gesetzen. einer mehrmaligen Zählung, wenn halachiseh mehrmalige Geißelstrafen auf der Übertretung des wiederholten Gesetzes stünden 1). Aber Nachmanides (a. a. 0.) weist neben anderen, auf den Gang der talmudischen Diskussion bezugnehmenden wuchtigen Gegengründen darauf hin, daß ein solcher Grundsatz das ganze Gebäude zertrümmere, denn wenn es auf die Geißelstrafe ankomme, dann müßten sämtliche Gesetze eliminiert werden, bei denen halachiseh keine Geißelstrafe stattfinde2). Noch mehr! Wer die Zählung der 613 Gesetze zu der Geißelstrafe in Beziehung bringt, der gesteht indirekt zu, daß es überhaupt keinen wie immer gearteten Kanon der 613 Gesetze gegeben hat. Denn im Talmud (Pesachim 41b) ist eine Kontroverse darüber, ob und wievielmal die Geißelstrafe zu vollziehen sei bei einem לאו שבכללות d. h. bei einem Verbot, das von der Thora mit mehreren anderen zusammen in einem Satz bezw. in einem Ausdruck zusammengefaßt ist, wie z. B. beim Nasirgesetz (4. B. M. 6,3), wo der allgemeine Ausdruck ״Wein“ neben einzelnen Weinerzeugnissen genannt wird. (Uber die verschiedenen Gattungen dieses Begriffes vgl. Nachmanides zu Regel 9). Wie konnte nun, wenn die Zählung der 613 Gesetze zu ג) Zuweilen sind aber bei M. auch andere Motive maßgebend. So zählt er das Verbot, ״du sollst nicht gelüsten“ zweimal, weil bei der Wiederholung des Dekalogs im Deuteronomium לא תתאדדד stehe, was nach dem Talmud eine andere Bedeutung habe als לא רזדזכלד (V. 265, 266). 2) Hervorgehoben sei, daß Maimonides, der da, wo es sich um ein theoretisches System handelt, aus Gründen der Konsequenz Inkonsequenzen nicht scheut, dort, wo es sich um die Halacha handelt, von einer wunderbaren Akribie ist, eine Hervorhebung, die eigentlich überflüssig wäre, weil es etwas allgemein anerkanntes ist. Ein kleines Beispiel von vielen: Im Sefer ham. Verbot 187 sagt er, er zahle das Verbot der דלנאת von Fleisch und Milch nicht als besonderes Verbot, weil es eins sei mit der אכילת♦ Hier wird also dieses Verbot als biblisch hingestellt. In H. Maacholaus assur. 9,1 dagegen erklärt er nur Kochen und Essen von Fleisch und Milch für biblisch verboten und fährt fort: ״Und es ist verboten, es zu benützen“. Hier läßt er also mit geflissentlicher Sorgfalt die Frage offen, ob biblisch oder nicht, ohne sich für das eine oder andere zu entscheiden. Die Formulierung läßt m. E. keine andere Interpretation zu. Die Halacha siehe JoreDea87. (Vgl. MischneLamelech. H. Jesode hatora 5,6).