Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1915)
- Date
- 1915-08-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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396 Von den 613 Gesetzen. ein religiöses G-ebot oder gar mehrere Übertritt. Sondern der Sinn dieser halaehischen Bemerkung kann nur der sein, daß. wer eines der verbotenen Tiere genießt, sowohl ein Gebot1) als auch ein Verbot Übertritt. Ebenso die Sätze: ״Vom Fremden darft du (die Schulden im Erlaßjahr) einfordern5) ״. B. M. 15,3). ״Vom Fremden darfst du Zinsen nehmen4‘ (5. B. M. 23,21). Auch zu diesen Sätzen bemerkt die Halacha 2 *) (Sifre): ״Das ist ein Gebot“. Der ganz unzweifelhafte Sinn dieser Bemerkung ist, wie der Talmud (Baba mezia 70b, Raschi zu 5. B. M. 23,21) ausdrücklich sagt, daß, wer Juden Zinsen gibt oder von ihnen Zinsen nimmt, neben einem Verbot (bezw. neben mehreren Ver- L) Ein Verbot, das ans einem Gebot gefolgertwird, gilt balaebisch als ein Gebot. Die Eormel lantet: לאר ד!בא מכלל עמוד* לטה. Besonders die diesem Gebiete angehörenden Gesetze haben viele Kontroversen hervorgerufen. Vgl. die Kommentare zu Kegel 6. Ferner zu Gebot 7. den Eid betreffend. 2) Die Halacha hat ohne Zweifel überall da. wo sie hinzufügt: ״Das ist ein Gebot״ .״Das ist ein Verbot“ den bestimmten Zweck, die Übertretung des Gebotes bezw. des Verbotes als eine zweifache Sünde zu erklären. Sie fügt diese Bemerkung hinzu, wo der Wortlaut des Satzes verschiedene Deutungen zuläßt. So bemerkt z. B. der Sifre zu 5. B. M. 22,8: ״Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach“ das ist ein Gebot, ״und bringe keine Blutschuld über dein Haus, (wenn jemand herunterfällt)“, das ist ein Verbot.“ Hach dem Wortsinn könnte man meinen, das Verbot sei erst übertreten, wenn jemand zu Tode gefallen ist. Darum bemerkt der Sifre, daß das Verbot schon übertreten ist, wenn kein Geländer angebracht wird, obwohl noch niemand heruntergefallen ist. Ebenso bemerkt der Sifre zu 5. B. M. 22,6: ״Du sollst nicht die Mutter samt den Jungen nehmen“, das ist ein Verbot, ״Du sollst die Mutter fliegen lassen“, das ist ein Gebot.״ Auch hier ist der Sinn der Bemerkung derselbe: Wer die Jungen im Nest läßt und nur die Mutter nimmt, hat ebenfalls das Verbot übertreten, Mutter und Junge zu nehmen. Ferner: Wenn der Sifre zu 5. B. M. 17,11 sagt: Gemäß der Lehre, die sie dich lehren, sollst du tun ״Das ist ein Gebot“, du sollst davon nicht abweichen ״das ist ein Verbot“, so geschieht das deshalb, weil man nach dem Wortlaut annehmen könnte, daß das Gebot, nach der Lehre zu tun, sich auf die Gebote, und das Verbot, ״du sollst davon nicht abweichen“ sich auf die Verbote bezieht. Daher bemerkt der Sifre, daß sowohl das Übertreten der Gebote als auch das Übertreten der Verbote eine doppelte Übertretung ist, usw.