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Jeschurun · 1915-08-01 · Heft 8-9 (August 1915) · page 52

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1915)
Issue
Heft 8-9 (August 1915)
Date
1915-08-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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392 Von den 613 Gesetzen. waren, nicht aber, daß irgend welche sinaitische Gesetze ansgeschlossen sind. Wer also behauptet, daß irgend welche Stiftshüttengesetze z. B. ״Sie sollen nicht hineingehen, um zu- Zusehen, wie man das Heiligtum verhüllt“ (4. B. M. 4,20), nicht gezählt wurden, der muß den Beweis hierfür erbringen. Wenn Stiftshüttengesetze ausgeschlossen waren, weil ihre Geltung auf hörte, als ihr Objekt, das tragbare Stiftszelt, infolge der Errichtung eines festen Tempels nicht mehr bestand, dann durften auch andere Gesetze, deren Geltung auf hörte, als ihr Objekt auf hörte, nicht mitgezählt werden1), z. B. diejenigen Gesetze, welche sich auf die sieben Völker Kanaans (5. B. M. 6,2; 20,16) bezogen, da diese Völker zur Zeit Davids vertilgt waren, und keine Spur von ihnen übrig blieb (Sefer ham. G. 187). Ebenso die Gesetze über die Ammoniter, Moabiter, Edomiter, Egypter (5. B. M. 23,4f.), da diese Verbote seit der Zeit der Völker Vermischung durch den Assyrerkönig Sanherib2) außer Kraft traten (Berachot 28 a). Ja, auch die Gesetze über das Jobei־ und Schuldenerlaßjahr und alle damit zusammenhängenden Bestimmungen, wie über den hebräischen Knecht, die hebräische Magd, die Einlösung der verkauften Grundstücke, ferner über den Ger Toschab durften dann nicht mitgezählt werden, da alle diese eine große Zahl von Geboten und Verboten umfassenden Gesetze seit der Exilierung der zweiundeinhalb Stämme des Ostjordanlandes aufhörten (הל' שמטה 10,8 ויובל f.). Wenn diese Gesetze aber, wie es Maimonides tut, mitgezählt wurden, dann mußten konsequenterweise auch alle anderen Bestimmungen, die nicht für alle Zeit Geltung hatten, eingerechnet werden. 1) Mit diesen Gesetzen nicht zu verwechseln sind die an den Besitz des heiligen Landes und den Bestand des Tempels geknüpften, während des Golus zeitlich sistierten Gesetze, die vom Schulchan Aruch u. a. im Gegensatz zu Maimonides übergangen werden. 2) Besonders kompliziert liegt die Sache bei den Amalekgesetzen, die bei Maimonides 3 Nummern bilden (G. 188, 189 V. 59). Zwei von ihnen, nämlich Amaleks zu gedenken und sein nicht zu vergessen, sind ganz unabhängig davon, ob Amalek existiert oder nicht.

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