Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1915)
- Date
- 1915-08-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Von den 613 Gesetzen. 391 alle Zeiten (לדורות) gegeben wurden, wie z. B. diejenigen Vorschritten, welche sich auf den Bau und die Einrichtung der Stiftshütte in der Wüste beziehen und nicht auch zugleich für den Tempel Gültigkeit haben. Wäre diese Frage nicht aufgeworfen worden, so würde man überhaupt nicht nötig haben, auf sie einzugehen, da man keinen Grund erkennt, warum bei der Zählung zwischen solchen Stiftshüttengesetzen, die eine nur zeitliche Geltung hatten, und solchen, die ewige Geltung hatten, unterschieden werden sollte. Ganz abgesehen davon, daß es darunter Gesetze gibt, bei denen nicht gesagt werden kann, ob die Uberlieferung sie als für alle Zeit oder nur für die Wüstenzeit gütig betrachtet, sieht man nicht ein, warum die Unterscheidung, die von der Überlieferung zwischen beiden gemacht wurde, einen Einfluß hätte haben sollen auf die Zugehörigkeit zu den 613 Gesetzen. Spricht doch der zugrunde liegende Satz B. Simlais von den ״dem Moses gebotenen Gesetzen“, und die Stiftshüttengesetze sind in ihrer Gesamtheit, und zwar alle mit dem gleichen Ernst und der gleichen Heiligkeit, ״dem Moses gegeben worden“. Es ist in dem Satze keine Spur einer Andeutung zu finden, die uns nötigte oder berechtigte, die Stiftshüttengesetze als außerhalb der 613 liegend anzunehmen. Nun hatten zwar manche1) beim Ausspruche R. Simlais die Lesart ״dem Moses am Sinai gegeben worden“, eine Lesart, die unseren Talmudausgaben unbekannt ist. Aber aus dem Zusatz ״Sinai“ könnte nur gefolgert werden, daß die vor oder nach der Offenbarung am Sinai gegebenen Gesetze nicht in der Zählung inbegriffen 2) Und zwar Maimonides, der diese Lesart zitiert und sicli (Regel 3) auf sie stützt, was ihn aber trotzdem nicht verhindert z. B. die 3 Gebote, einen König zu wählen, den Tempel zu bauen und Amalek zu vertilgen unter ausdrücklicher Berufung darauf aufzunehmen (vgl. Gebot 20), daß es im Sifre und Talmud heiße, diese 3 Gebote seien Israel beim Einzuge ins heilige Land anbefohlen worden, also nach der Haupt- Offenbarung am Sinai (Vgl. Kesef Mischne zu H. Bet habechira 1,1). Andere Beispiele von Gesetzen, die von M. gezählt werden, obwohl sie nicht am Sinai gegeben wurden, siehe bei Nachmanides zu Regel 3. 26*