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Jeschurun · 1915-07-01 · Heft 7 (Juli 1915) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1915)
Issue
Heft 7 (Juli 1915)
Date
1915-07-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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304 Das Heerwesen und die jüdische Erziehung. lernt, als die Schule zu erreichen vermag, sondern beschränkt auf die zwei pflichtgebotenen, obligatorischen Stunden. Daß in diesen zwei Stunden nicht die allerbescheidensten Erfolge erreicht werden können, daß diese Kinder allesamt unwissend bleiben, daß ihnen unser herrlichstes Kleinod, unsere Gotteslehre, unser Judentum ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch bleiben muß, daß sie keine dauernde Liebe und Anhangliehkeit und Opferfähigkeit mit ins Leben hinausnehmen können für eine Sache, die sie nicht kennen gelernt haben, das ist zwar der schlimmste, aber lange nicht der einzige Mangel, der dem Privatunterricht anhaftet. Eine fast ebenso unheilvolle Wirkung ist, daß der Geist des Gehorsams, der Unterordnung, der militärischen Disziplin, der Manneszucht, also hier der Kinderzucht, aufgehoben wird auf einem Gebiet, wo er am allernotwendigsten ist. Der Schulunterricht trägt, wie wir das ja soeben besprochen haben, etwas von dem militärischen Charakter an sich, und das Wort ״Disziplin1‘ ist von der Schule genommen und auf das Heerwesen erst übertragen. Dem Privatunterricht dagegen ist der Stempel des Beliebens, der Willkür, des privaten d. h. Einzelwillens aufgeprägt. Die Kinder haben sich nicht zu fügen den gegebenen Anordnungen der Schule, nicht den ihrer Kritik entzogenen Verhältnissen des Raumes, der Zeit und der Art und Weise, kurz, sie haben nicht zu gehorchen sondern sie, —und was in diesem Falle dasselbe ist, ihre Eltern — haben zu befehlen, wo der Unterricht erteilt werden soll, wann und wie, sie gebieten, und der Lehrer muß sich diesen Wünschen fügen. Das ist aber um so schlimmer, weil diese Willkür im ganzen übrigen Anschauungskreis, im ganzen übrigen Leben unseres Kindes ausgeschaltet ist und nur beim Reiigionsunterricht sich breit machen darf. In allen anderen Seiten seines beschränkten Gesichtskreises lernt unser Kind sich unterordnen: es muß in der Frühe aufstehen, je nachdem die Schule es verlangt, es muß arbeiten, soviel die Schule ihm auferlegt, es muß lernen, auch wenn ihm der Gegenstand durchaus nicht zusagt, kurz, es muß gehorchen. Aber sobald die Religion und religiöse Dinge in Frage kommen, da hat es zu

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