Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1915)
- Date
- 1915-02-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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82 Über Tierschutz nach den Lehren der Thora. an Stellen, welche die Tiere als Geschöpfe Gottes, für die er auch sorgt, der Pflege der Israeliten empfohlen“. Der Historiker Leky schreibt1): ״In dem Bereiche und Kreise der von den ersten Kirchenlehrern aufgestellten Pflichten hatten die gegen die Tiere keine Stelle. Lies ist in der Tat eine Form der Humanität, die aufs glänzendste im alten Testament hervortritt Bei den Juden fanden niemals Tierkämpfe statt, und die rabbinischen Schriften zeichnen sich durch den Nachdruck aus, mit welchem sie die Pflicht der Milde und des Wohlwollens gegen die Tiere einschärfen“. Ähnlich äußert sich der Ästhetiker Friedrich Vischer2). ״Man könnte allerdings weitergehen und es als Mangel der christlichen heligion an sich bezeichnen, daß sie, wie sie überhaupt zu wenig über die wirklichen bestimmten Menschenpflichten aufstellt, so auch auf diese Seite sich — in ihren Urkunden — nicht einläßt, darüber nichts vorschreibt. Die Gesetzgebung Mosis stand hierin höher und hat bekanntlich herrliche Bestimmungen, worin sie Erbarmen mit dem "Vieh zur!Religionspflicht macht.“ Wie unsere Thora tatsächlich über den Schutz der Tiere denkt und wie in talmudischer und späterer Zeit das Verhalten der Menschen den Tieren gegenüber geregelt war, das in aller Kürze darzustellen, soweit es im Rahmen eines Artikels möglieh, ist der Zweck unserer Zeilen. Maimonides(MorehIII48)bezeichnet vegetabilische Nahrung in erster Linie als die dem Menschen zuträgliche Kost, ab er Fleisch sei dennoch zur Nahrung erforderlich. Die zuträglichste Fleischkost ist jene, die von den uns zum Genüsse gestatteten Tieren stammt. Weil die Notwendigkeit der Fleischkost von unserer Thora anerkannt wird, verlangt die Thora, daß beim Schlachten der Tiere jene Schlachtmethode angewandt wird, welche dem Tiere am wenigsten Schmerz bereitet. Deshalb darf das Tier nicht durch ungeschicktes Schlachten oder durch einen Stich getötet werden, בונה התורה לקלה שבמיתות ואסרה שיענה אותם בשחיטה רעה ולא בנהירה. Rücksichtsnahme auf den Schmerz des Tieres gibt Maimonides auch als Grund an für das Verbot des ״ ‘אבר ובשר מן החיein von einem lebenden Tiere abgeschnittenes *) Sittengeschichte Europas II. S. 136 und Anmerkung dort. s) Münchener Allgemeine Zeitung vom 26. Dezember 1876.