Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Unser Kaiser. *3 es war mitten in der Zeit, als die Kosaken die furchtbaren Greuel in Ostpreußen verübt — einen Küssen, der sich der schweren Beleidigung unseres Herrschers schuldig gemacht, zu verurteilen, weil nach ihrer Meinung die!Normen des Hechts dafür keine Handhabe boten. Ein solches Volk beugt nie der Willkürherrsehaft sein Haupt und kann darum gar nicht absolutistisch regiert werden. Was immer vom Krypto-Despotismus in Preußen ־ Deutschland erzählt wird, entspricht ja nicht der Wahrheit. Zum Wesen des Absolutismus und Despotismus gehört das Moment der Ungebundenheit, daß der Herrscher an sich an kein Gesetz gebunden ist oder über die klaren Bestimmungen der Verfassung sich hinwegsetzt. Gegen das erstere schützt uns eben unsere Verfassung und für das letztere ist auch nicht der Schatten eines Beweises zu erbringen. Der Kaiser ist sehr oft mit seiner persönlichen Ansicht an die < )tfentlichkeit getreten, hat dieser Ansicht, wie es seinem Wesen entspricht, entschiedenen, ja scharfen Ausdruck verliehen. Bei der Erbitterung, mit der in Deutschland die politischen Parteien, die wirtschaftlichen Verbände, die Konfessionen und auch die Berufsstände sich befehden, wurde ein solches Wort, wenn es von der einen Seite mit Genugtuung aufgenommen, von der anderen als besonders schwere Verletzung empfunden und mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln der Kritik abgelehnt. Aber man kann wohl sagen, daß es keine Partei und keine Gruppe gibt, die in besonderer Weise bevorzugt worden und nicht einmal ein ihr unliebsames Urteil vom Kaiser erfahren hätte. Bei dem Widerstreit der Interessen, bei dem Wechsel der Zeit* umstände mußte ein Herrscher, der seine Pläne durchzusetzen trachtete, wollte er über den Parteien stehen, bald hier bald dort anstoßen. Aber wenn wir seine Regierungszeit als Ganzes überblicken, so können wir keinen Augenblick im Zweifel sein, daß hier Gerechtigkeit gewaltet, daß durch seine Anregung und unter seiner Rührung ein Ausgleich zwischen den Interessen aller großen Erwerbsstände geschaffen wurde, wie er in keinem großen Staate sonst zu finden ist, ein Ausgleich, der seine