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Jeschurun · 1915-01-01 · Heft 1 (Januar 1915) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1915)
Issue
Heft 1 (Januar 1915)
Date
1915-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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12 Unser Kaiser. Wir könnten viele Zitate aus den Propheten, den Psalmen und den Sprüchen bringen, in denen Recht und Gerechtigkeit die sichersten Fundamente des Königtums genannt werden. Uns scheint aber beweiskräftiger als alle Aussprüche, die nur Forderungen aufstellen oder Ideale künden, jene Begebenbeit im Leben eines Königs, der für die Bibel nichts weniger als eine Mustergestalt ist. Mögen die äußeren Umstände sich noch so gewandelt haben, der Mensch bleibt immer der gleiche und auch die größten Staatswesen können an dem Ideale gemessen werden, das für das innere Verhältnis zwischen Königtum und Volk an der Hand der Bibel von uns gezeichnet wurde. Wenden wir nun das oben Ausgeführte auf unser Volk und unseren Kaiser an? Es ist immer mißlich, sein eigenes Volk d. h. sich selbst zu rühmen. Wir wollen es auch nicht und setzen als gegeben, voraus, daß der Deutsche viele Fehler hat. Gewiß nicht ohne Grund ist fast alles, was von den Völkern der ganzen Welt zu uns herüberklingt, auf einen Ton gestimmt, den Ton des Hasses und der Verachtung. Aber das eine kann uns keiner streitig machen, der irgendwie auf den Grund unserer Volksseele geblickt, daß die Redlichkeit, der Sinn für Recht und Gerechtigkeit• in einer von wenigen Völkern erreichten Höhe der Grundzug unseres Volkscharakters ist. Sie nimmt vielleicht oft eine unliebsame Hülle an, äußert sich in Rauheit, hölzernem und unbeweglichem Wesen, Pedanterie, Rechthaberei, Taktlosigkeit, aber überall in allen Ständen und Berufen ist sie, wenn wir aufs Ganze sehen und die Einzelnen vernachlässigen, vorhanden. Wir haben erst vor kurzem einen lehrreichen Vergleich ziehen können. Dem deutschen Richter wurde oft der Vorwurf der Klassenjustiz gemacht und der englische als unerreichtes Muster hingestellt. Nun, in England sprachen die Richter die Verbrecher, die glatt der Plünderung deutscher Häuser überwiesen waren, frei, mit der Begründung, daß sie in berechtigter Erregung über die barbarische Kriegsführung der Deutschen in Belgien gehandelt hätten, und in Deutschland konnten sich die Richter nicht entschließen —

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