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Jeschurun · 1914-12-01 · Heft 12 (Dezember 1914) · p. Seite 448

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 12 (Dezember 1914)
Date
1914-12-01
Page
Seite 448 (sequence 34)
Language
German
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44» Dio Vorgeschichte Israels und seiner Religion. diesen Gründen waren noch manche andere Momente, die zum Polytheismus führten. Aber neben diesem Polytheismus erhielt sich immer noch, vor allem in einem kleinen Kreise der Weisen 1and Wissenden, die Idee des einen Gottes, zum mindesten in der Form des Henotheismus eines obersten Gottes neben den anderen Göttern. So ist dieser Henotheismus nicht so sehr ein Produkt und eine Fortbildung des Polytheismus, sondern ein getrübter Urmonotheismus. Abrahams Verdienst ist also nicht eine Neuschöpfung, sondern nur eine Wiederernouerung des niemals völlig erloschenen monotheistischen Gedankens. . Drittens: Das obonorwähnto Gesetzbuch des Kodex Ammurabi ist das Gesetzbuch der vormosaitischen Israoliten. Da die Übung der hier enthaltenen Bestimmungen im Pentateuch vorausgesetzt wird, so kann dieser sich im Zivil- und Strafrecht darauf beschränken, nur einen Teil der Satzungen anzugeben, vor allem die, in welchen er von dem früher Üblichen ab weicht. Diese Abweichungen bedeuten eine Fortbildung zum Höheren, zuweilen eine Erleichterung, wenn die Schroffheit der Forderung hur dazu geführt hätte, dio Erfüllung des Gesetzes unmöglich zu machen. Zahlreiche Bestimmungen dieser vormosaischen Gesetze, wio sie uns im Kodex Ammurabi und den altbabylonischen Funden begegnen, finden wir in den talmudischen Quollen wieder, so daii wir mit gutem Grunde bohaupten können, unsere mündliche Überlieferung ist nicht nur so alt wie die schriftliche, sondern sie ist zum Teil noch bedeutend älter als diese. Auch hier ist es völlig unmöglich, dio Belege anzuführen. Einige Beispiele nur sollen zeigen, welch interessante Streiflichter aus der Vergleichung mit der urbabyIonischen Literatur auf talmudische Bestimmungen fallen, die man früher erst in später Zeit entstanden dachte. Die Kompensation des strengen ״Aug’ um Auge, Zahn um Zahn״ durch eine Geldzahlung haben wir bereits im Gesetzbuch Ammurabis.

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