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Jeschurun · 1914-11-01 · Heft 11 (November 1914) · page 34

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 11 (November 1914)
Date
1914-11-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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406 Das ״Kainszeichen“. Der Verlauf der Erzählung 11—16 läßt schließlich eine Bestrafung Kains eintreten, die den in der späteren sinaitischen Gesetzgebung über unbeabsichtigten Mord erlassenen Be- Stimmungen genau entspricht. Nachdem Kain dazu verurteilt ist, unstät und flüchtig zu sein auf Erden (V. 12), erhebt er Einspruch gegen dieses Gottesurteil (vgl. Sanhedrin 101b: שלשה באו בעלילה אלו הן קין עשו מנשה) wohlgemerkt aber nicht gegen die verhängte Strafe selbst, sondern gegen die daraus sich ergebende Folge, die in dem göttlichen Urteil nicht ausgesprochen und auch nicht beabsichtigt ist: והיה בל מצאי יהרגני (V. 14) ״Daß nun jeder, der ihn trifft, ihn erschlagen werde״. Das meint auch Kain mit den Worten V. 13: גדול עוני מנשוא, daß seine Strafe größer sein werde, als zu tragen Gott ihm auferlegt hat. Es werde bei dev ruhelosen Ausstoßung aus dem Menschenkreise, wozu Gott ihn verurteilt hat, nicht bleiben, sondern der Tod durch Mörderhand sei ihm dann gewiß. Es ist leicht einzusehen, von welchen Voraussetzungen Kain in seiner Beschwerde ausgeht: sie beruht auf den Vor- Stellungen, die dem Gesetz über unvorsätzlichen Todschlag Num. 35,9—34 und schon früher Exod. 21, 12—14 zugrunde liegen. Nach dem Gesetz der Blutrache liegt den Verwandten des Ermordeten die Pflicht ob, den Mörder zur Verantwortung zu ziehen und für seine Bestrafung zu sorgen. Für unbeabsichtigte Tötung ist aber nur Verbannung als Strafe festgesetzt. Außer sechs Zufiuchtsstädten gab es noch 42 Levitenstädte, die dem fahrlässigen Mörder ein Asyl boten und ihn gegen die Bache des גאל הרב schützten. Der Aufenthalt in diesen Städten bis zum Tode des Hohenpriesters war einerseits eine Strafe, insofern der Mörder seinen Aufenthaltsort nicht beliebig wählen konnte, andererseits diente er ihm als Schutz gegen den Bluträcher. Ein Verlassen des ihm zugewiesenen Bezirkes überantwortete den Mörder der Rache des גאל הרם, der zunächst wohl ein Verwandter war, dessen Amt aber in Ermangelung eines Anverwandten von jedem andern übernommen werden konnte. (Mackoth llb:רשות ביד גאל הדם ובל אדם אין חייבין עליו). Das ist es nun. was Kain befürchtet, daß er. unstät und

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