Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- Heft 11 (November 1914)
- Date
- 1914-11-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Der gesetzestreue Jude und der Krieg. vorzubereiten und durchzuführen• Dieser Sinn für die vGesetzlichkeit44 ist dem Bekenner des überlieferten Judentums in noch höherem Maße eigen. Sein ganzes Leben ist darauf eingestellt, sich in jeder Betätigung dem Gesetze unterzuordnen. Frei und willig setzt er sich selbst die Schranke und keine Entbehrung, keine noch so schwierige Lage wird ihn dazu bewegen, sie zu durchbrechen. Was immer religiöses Gesetz geworden, das erfährt hierdurch für ihn eine Stärkung und Festigung, von der, wie schon oben erwähnt, der Außenstehende keine rechte Vorstellung gewinnen kann. Auch die Unter- Ordnung unter das Staatsgesetz ist für uns religiöse Vorschrift. Wenn der Prophet uns anbefiehlt, für das Wohl des Staats- Wesens zu sorgen, in dessen Mitte wir uns befinden, weil in seinem Glück auch unser Glück begründet ist (Jer.29,7), wenn Salomo uns zuruft, Gott und den König zu fürchten und mit Veränderungssüchtigen uns nicht einzulassen (Prov. 24,21), wenn die Mischna sagt: ״Bete für das Wohl der Regierung, denn wäre nicht die Furcht vor ihr, so würden die Menschen einander lebendig verschlingen44 (Spr. d. Väter III, 2), so sind das für unser Denken nicht gute Ratschläge, sondern bindende Vorschriften, wie nur irgend andere religiöse Satzungen. Nur aus der völligen Unkenntnis des inneren jüdischen Lebens erklärt sich die allgemein verbreitete Meinung, alle deutschen Juden, auch die Anhänger des überlieferten Judentums, ständen mit ihrer politischen Gesinnung auf seiten der radikalen Parteien. Es ist ein geradezu tragischer Konflikt und vielleicht auch ein Verlust für das politische Leben, daß wir — infolge der Haltung der rechtsstehenden Parteien in der Judenfrage — gezwungen sind, abseits zu stehen oder um des Selbsterhaltungstriebes willen gar gegen sie Stellung zu nehmen. Wie dem auch sei, unverrückbar steht vor dem religiösen Juden das Pflichtgebot, den Staat, der seinen Bürgern Schutz gewährt, seinerseits nach Kräften zu schützen und nach Gott die höchste Ehrfurcht dem erhabenen Repräsentanten, dem Oberhaupt des Staates zu zollen, modern ausgedrückt, die Treue zu wahren Kaiser und Reich. Aber, indem dies religiöse Vorschrift ist, wird dies«