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Jeschurun · 1914-11-01 · Heft 11 (November 1914) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 11 (November 1914)
Date
1914-11-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Der gesetzestreue Jude ־and der Krieg. so schöne Blüten zeitigt, nicht recht froh werden, angesichts des Verlustes an edlen Zügen, welche die Menschheit zu buchen hat. Nein, wir freuen uns nicht am Kriege um des Krieges willen. Und noch ein Drittes ist: Es kann dem Nichtjuden und auch dem Juden, sobald er die überlieferten Formen seiner Religion nicht kennt oder sie nicht mehr übt, wohl gesagt aber in seiner ganzen Bedeutung nicht recht begreiflich gemacht werden. Die frohe Teilnahme an dem Kriege wird uns erschwert durch die Konflikte, in die uns die Vorschriften der Religion verstricken. Diese Konflikte sind an sich auch für die Bekenner der anderen Religionen vorhanden. Es muß z. B. recht seltsam in dem Herzen eines christlichen Pastors aussehen, wenn er sich vergegenwärtigt, daß auf der einen Seite Christel! mit Buddhisten und Heiden, ja mit Bekennern der niedrigsten Religionsformen im Bunde stehen und auf der anderen Seite Christen an der Seite derer kämpfen, die den heiligen Krieg gegen die Ungläubigen zum Feldgeschrei erheben. Aber im Christentum und vor allem im evangelischen ist die Pflichtenlehre eine mehr fließende. Es sieht seinen Stolz darin, daß dem Herzen die Entscheidung anheimgegeben wird, daß nicht nach bindenden Normen, sondern nach freiem Urteil der Mensch tut, was er Rechtens hält. Da ist die Möglichkeit, über die Widersprüche hinwegzusehen, das religiöse Gebot den Forderangen des Tages unterzuordnen oder einen Ausgleich der widerstrebenden Pflichten zu finden, eher gegeben. Das Judentum, das thoratreue, ist Gesetzesreligion. Unerbittlich stellt das Gesetz seine Forderungen in klar formulierten Paragraphen. Es ist dir gesagt, Mensch, was du tun sollst, nicht nur in den allgemeinsten Umrissen der Michaworte, sondern in den Bestimmungen der kodifizierten Halacha. Eine jede Tat und ein jeder Entschluß hat sich vor diesem Richterstuhl zu verantworten. Noch einmal, wer in diesem Gedankenkreis nicht erzogen und gelebt, der kann nicht verstehen, wie fest hier die Bindung ist und wie tief der Konflikt, in den das Leben mit dem Religionsgesetz oft gerät, wie aber auch anderseits die Halacha selbst für die Lösung des Konflikts ihre Be-

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