Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1914)
- Date
- 1914-10-01
- Page
- – (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Die biblische Vorschrift über Militärpflicht und Kriegsführung. 369 dem nun, wie wir gleich sehen werden, gewisse Gruppen der Kriegsteilnehmer von der Landesgrenze zu ihren Häusern und Familien wieder zurückkehrten, ist ein allgemeines Aufgebot sämtlicher wehrfähiger Männer, die Anteilnahme der gesamten Nation zum Schutz des Vaterlandes von der Bibel vorausgesetzt: es kommt das auch in den Eingangsworten: ,,Die Beamten sprechen also zum V01ket£ zum charakteristischen Ausdruck. Zum Volke aber sprachen sie: ״Wer ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht, einen Weinberg gepflanzt und noch nicht in Nießbrauch genommen, ein Weib sich verlobt und noch nicht heimgeführt hat, der kehre um und gehe heim, — er könnte im Kriege sterben und ein anderer sein Haus einweihen, seinen Weinberg in Nießbrauch nehmen, sein Weib heimführen; auch wer sich fürchtet und zagen Herzens ist, der kehre um und gehe heim, damit er seine Kameraden mit seiner Zaghaftigkeit nicht anstecke.“ Hier scheint nun allerdings die Gemütsseite in jenen alten und im allgemeinen viel rauheren Zeiten bedeutend stärker berücksichtigt, als es unsere Empfindung verlangt und unsere Einrichtungen zulassen. Aber auch hier gestaltet die im Talmud gegebene Vollzugsordnung die biblische Vorschrift durchaus praktisch und bringt sie in der Wirkung an unsere moderne Handhabung ziemlich nahe heran. Um mit den ,,Feiglingen“ zu beginnen, so sind es, laut Ausspruch des Kabbi Akiba, ״diejenigen, die in der Kriegsfront, angesichts der gezückten Schwerter, mitzukämpfen außerstande sind“; nach anderer Ansicht, im Sifre, wären darunter überhaupt alle Männer von 60 Jahren1) an zu verstehen; so erscheinen als mit diesen ״Feiglingen“ lediglich, und nicht viel anders als bei uns, die wegen Körperschwäche oder zu hohen Alters Untauglichen vom eigentlichen Kriegsdienst ausgemustert. Die Befreiung ferner des Erbauers eines neuen Hauses, des Besitzers eines ungenutzten Weinbergs und des Verlobten betrifft solche, bei ף Für בן מ׳ scheint בן ס׳ zu lesen zu sein (vgl. תורה תמימה zur Stelle, אות ל״ן־ן)■ 25*