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Jeschurun · 1914-10-01 · Heft 10 (Oktober 1914) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 10 (Oktober 1914)
Date
1914-10-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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338 Der Kjieg und die Moral. Wie die sittlich hoch stehenden Menschen heute über den Krieg denken, so zeigt sich uns auch die Bibel. Kein Krieg um des Krieges willen, keine Lust am Losschlagen, das!Reden von einem frischen, fröhlichen Krieg ist unsittlich. Aber wenn die Gegensätze zwischen den Völkern sich so zugespitzt haben, daß ein friedlicher Ausgleich nicht mehr möglich erscheint, dann erfüllt jedes Glied des Volkes eine sittliche Pflicht, wenn es sich in den Dienst des Vaterlandes stellt, dann ist das Verbot: ״Du sollst nicht töten“ aufgehoben und wandelt sich in das Gebot: Sucht dich der andere zu töten, so komm ihm zuvor. Die Völker stehen jetzt einander gegenüber, wie Menschen, die sich gegenseitig ans Leben wollen und von denen ein jeder dem andern die Möglichkeit nehmen will, ihm ans Leben zu gehen. Alle Mittel, die dazu dienen können, den anderen zu schädigen, erscheinen erlaubt. Auch die Verletzung des Völkerrechts nehmen wir nicht so schwer. Das Völkerrecht beruht auf Verabredungen und verpflichtenden Abmachungen, welche die Völker in ihrem Interesse eingegangen sind. In dem Augenblick, wo Lebensinteressen der Völker auf dem Spiele stehen, wird das Völkerrecht, wie die Erfahrung des jetzigen Krieges lehrt, von jeder Nation gebrochen. Von der politischen Heuchelei, die in der Entrüstung der Engländer über den Bruch der belgischen Neutralität durch Deutschland zum Ausdruck kommt, ist schon genügend gehandelt worden. Daß England sich seit Beginn des Krieges sehr oft über die Bestimmungen des Völkerrechts hinweggesetzt, ist bekannt. Und kein Verständiger zweifelt daran, daß nur die Furcht, die neutralen Staaten ins feindliche Lager zu treiben, England daran hindert, die Rechte dieser Staaten in höherem Maße anzutasten. Verbrecherisch und unsittlich erscheint nur für den Krieg all das, was über den Zweck der Selbstverteidigung und Unschädlichkeitmachung des Gegners hinausgeht. Alle unnötige Grausamkeit, jede Verstümmelung des Feindes, jede Schändung seines Leibes im Leben und nach dem Tode. Auch hier hat

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