Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1914-08-01 · Heft 8-9 (August 1914) · page 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 8-9 (August 1914)
Date
1914-08-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2292929-2292930-2292938--00327-2293562
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

284 Volkskundliches zur Exegese. Brautpaares in das für es (in der Regel vom Vater des Bräutigams) hergerichtete Hochzeitsgemach statt. Von diesem Momente galt die Braut in jeder Hinsicht als die Gattin ihres Bräutigams 1). Die Verlobung (איריסין), die mit den קידושין verbunden war, und die eigentliche Trauung (חופה) verhielten sich zueinander wie etwa die Ziviltrauung zu der religiösen Trauung. 1 Jene vollzieht sich in aller Stille, während die religiöse Trauung j meistens sehr feierlich, unter allgemeiner Anteilnahme vor sich j geht. Die Verlobung (אירוסין und קידזשין) ging in aller Stille vor sich, gleichsam im internen Familienkreise, während die Chuppah eine öffentliche Feier bildete. Nach der Chuppah galt das Brautpaar auch offiziell als Gatte und Gattin. ן Später wurde bekanntlich dieser Brauch aufgehoben. Man unterschied Verlobung und Trauung. Die Verlobung bestand in einem gegenseitigen Versprechen, während die Trauung (die קידושין) den eigentlichen Trauungsakt bildete. Nach den קידושין galt erst die Braut als die Frau des ihr angetrauten Gatten. Für die Funktion, die religionsgesetzlich die Chuppah zu üben hat, ist יחוד eingetreten. Die Erinnerung an die frühere Chuppah hat nun der Brauch des Baldachins mit den Chuppa- Stangen deutlicher festgehalten. Sie ist aber in der Umhüllung mit dem Tallis auch noch zu erkennen, wenn hier auch das Symbol sich von dem ursprünglichen Akt reeht weit entfernt hat. Volkskundliches zur Exegese. Von Geh. Regierungsrat Prof. Dr. J. Barth. L Die kriegsgefangene Frau. Die Stelle וגלחה או־דראשה הנשתה את-צ?וץיה, Deuteronomium 21, 12 handelt bekanntlich von der Kriegsgefangenen Frau, die der Sieger nach Ablauf eines Jahres sich zur Frau nehmen darf. In welcher Absicht aber sie vorher ihr Haar ף Vgl. רא״טו zuKethuboth 7 b. לפך דזזכירו חופח לובלד דדוקא בדכוז חכלח רכו" mr,תופח חיא חבל. Vgl. auch die חגדלח z. st.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.