Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1914)
- Date
- 1914-07-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine Halacha über Gelübde. 247 Zwar findet sich in der kodifizierten Halacha keine Be- Stimmung, welche eine Gelobung bei Tempel oder Altar für ungültig erklärt, vielmehr bestimmt die Halacha ausdrücklich (Mischna Nedarim I 3), daß ein Gelübde bei Tempel und Altar bindend ist, weil das so sei, als ob man bei den Tempel- und Altargaben gelobt hätte. Aber es ist möglich, daß es Gesetzeslehrer gegeben hat, die ein Gelübde bei Tempel und Altar nicht für bindend erklärt haben, wie ja auch in der Mischna (Nedarim I 3) die Geltung eines Gelübdes bei ״Jerusalem“ kontrovers ist. Die Stelle richtet sich also gegen den oben zitierten Grundsatz עד שידור בדבר הנדוד, daß ein an einen Gegenstand anknüpfendes Gelübde nur dann korrekt und gültig ist, wenn der Gegenstand erst durch einen Gelobungsakt dem Genüsse entzogen wird. Das Prinzip dieses bei oberflächlicher Betrachtung befremdlich erscheinenden Grundsatzes will ich nun zu beleuchten und verständlich zu machen suchen. Vor allem muß das eine hervorgehoben werden, daß sich diese Bestimmung nur auf negative Gelübde bezieht (לאסר איבר), daß dagegen bei positiven Gelübden, zumal für Zwecke, die schon an sich gut sind, wie z. B. bei Almosen (vgl. Hirsch, Pentateuchkommentar zu 4 B. M. 30, 3) nicht eine Korrektheit des Gelobungsausspruchs gefordert wird (Bosch haschana 6 a), daß dabei vielmehr jeder Gelobungsausspruch als korrekt und bindend angesehen wird und zwar auf Grund von 5 B. M. 23, 24. Die erwähnte Unterscheidung findet nur bei solchen Gelübden statt, die eine Kasteiung, eine Entsagung bezwecken. Nur bei diesen gilt der Grundsatz עד שידור בדבר הגדור, daß das an einen Gegenstand anknüpfende Kasteiungsgelübde nur dann bindend ist, wenn der Gegenstand Sache eines Gelübdes ist. Die Tendenz dieses Grundsatzes ist eine klare: Er dient einer Einschränkung der Gelübde. Aber welches innere Prinzip liegt ihm zugrunde? M. E. folgendes: Ein נדר soll ein Weiheakt sein, sein Wesen ist Hingebung. Der Gelobende will ein Gott wohlgefälliges Werk tun. Er versagt sich etwas, um Gott ein Opfer zu bringen.