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Jeschurun · 1914-07-01 · Heft 7 (Juli 1914) · page 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 7 (Juli 1914)
Date
1914-07-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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Eine Halacha über Gelübde. 245 Nicht R. Huna hat sich in der Lesart geirrt, sondern Raba hat sich verhört und zwar ist ihm, wenn man so sagen könnte, ein dittographischer Irrtum unterlaufen. Die Mischna lautet, und so trug sie auch R. Huna vor המשה דברים בעולה מצטרפין, und sein Zuhörer Raba — vielleicht hat R. Huna etwas schnell gesprochen — glaubte das 'מ von מצטרפין auch zum vorhergehenden Worte gehörig und glaubte בעולם מצטרפין gehört zu haben. Auf diesen Hörfehler konnte R. Huna glatt bemerken: sprich בעולה מצטרפין ohne sich einer unbedachtsamen oder leichtfertigen Tradierung zeihen zu müssen. Die Beispiele liehen sich wohl noch vermehren, wir haben uns mit diesen zweien begnügt, um eine Anregung zu geben, bei ähnlichen Stellen sich umzusehen, ob nicht wie bei diesen oftmals Hörfehler die Veranlassung einer falschen Auffassung gewesen sind und nicht den Lehrer die Schuld übereilter oder leichtfertiger Bescheiderteilung trifft. Daß wir sehr vielen nichts Neues sagen, wissen wir, aber für manchen wäre die Weiterforschung in dem dargelegten Sinne gewiß eine dankbare Aufgabe, namentlich wenn sie in der Lage sind, diese ihre Forschung für die Jugend verwerten zu können; bei dieser würde eine derartige Behandlung des Talmud sicherlich viel zur Vertiefung in diesem unserm Nationalschatze und zur Hochschätzung desselben beitragen. Eine Halacha über Gelübde. Von Rabbiner Dr. Kaatz, Zabrze. Die halachischen Bestimmungen über die Gelübde enthalten manches, was der Erläuterung bedarf. Insbesondere ist das der Fall bei dem aus 4 B. M. 30. 3 איש כי ידור נדר gefolgerten Grundsatz עד שידור בדבר הנדור (Neaarim 13 a), daß gewisse Gelübde nur dann verbindlich sind, wenn der Gelobungsausspruch an etwas anknüpft, was nicht schon an sich durch das Religionsgesetz verboten ist, sondern was erst durch einen Gelobungsakt dem Genüsse entzogen wird. Wenn also z. B.

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