Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1914-07-01 · Heft 7 (Juli 1914) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 7 (Juli 1914)
Date
1914-07-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2292929-2292930-2292937--00270-2293504
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

232 Der Eid der Juden. er (Isserles) die Bedingung, daß der Gottesname nicht entweiht werden darf.״ Wir bemerken sofort, daß Fritsch im zweiten Zitat erstens zwei Wörter (schelo k’din ungerecht) unterschlagen und zweitens das Wort Ones (Zwang, Gewalt) mit Strafe (wie?Onesch) übersetzt, und so aus ״ungerechten Geldzwangw, (d. h. Zwang durch ungerechte Geldwegnahme) eine ״Geldstrafe״ gemacht hat, als handelte es sich um eine nach Gesetz auferlegte richterliche Geldstrafe. Fritsch hätte ja nur die Stelle, die in seinem Zitat angeführt wird (232,14 Haga) nachsehen zu lassen brauchen, um seinen ״Irrtum״ einzusehen, wenn es ihm um die Wahrheit zu tun gewesen wäre. Es heißt daselbst: אם ראובן הפקיד ממון ביד שמעון . . . אם העבום רוצה ליקה ממון של ראובן באונס שלא בדין . . . יובל הנפקד לישבע שאין לו משל ראובן ״ .ובלבד שיבטלנו בלבו ובלבד שלא יהא חלול השם בדברWenn Beuben Geld in Verwahrung gegeben hat in die Hand des Simon, so kann letzterer, falls ein Akum das Geld des Beuben mit Zwang in ungerechter Weise wegnehmen will, schwören, daß er nichts vom Eigentum des Beuben bei sich hat; jedoch soll er es (das Gesprochene) in seinem Herzen nichtig machen. Aber nur in dem Falle (ist obiges gestattet), wenn bei der Sache nicht der Name Gottes entweiht wird.״ Der Kommentar Ture Sahab findet das ״Nichtigmachen im Herzen״ vollständig überflüssig, da doch ohnehin ein unter ungerechtem Zwang ausgesprochener Eid ungültig ist. In־ dessen hat bereits B. David ha־Kohen (ein Zeitgenosse des Karo) die Forderung des ״Nichtigmachens im Herzen״ in ver־ nünftiger Weise erklärt. Für einen wahrhaft Frommen ist auch eine Vornahme im Herzen (Kabbala be־Lew) wenn man sie auch nicht ausgesprochen hat, verbindlich (vgl. Makkot 24 a. ״er redet Wahrheit in seinem Herzen usw.״). Wer nun unter Zwang einen Eid ausspricht, denkt doch zugleich den Schwur im Herzen. Wenn nun auch der gesprochene Eid, weil er erpreßt ist, keine Gültigkeit hat, so ist doch der im Herzen gedachte falsche Schwur, zu dem er doch nicht gezwungen war, sündhaft. Daher die Forderung, den Schwur im Herzen nichtig

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.