Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1914)
- Date
- 1914-07-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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232 Der Eid der Juden. er (Isserles) die Bedingung, daß der Gottesname nicht entweiht werden darf.״ Wir bemerken sofort, daß Fritsch im zweiten Zitat erstens zwei Wörter (schelo k’din ungerecht) unterschlagen und zweitens das Wort Ones (Zwang, Gewalt) mit Strafe (wie?Onesch) übersetzt, und so aus ״ungerechten Geldzwangw, (d. h. Zwang durch ungerechte Geldwegnahme) eine ״Geldstrafe״ gemacht hat, als handelte es sich um eine nach Gesetz auferlegte richterliche Geldstrafe. Fritsch hätte ja nur die Stelle, die in seinem Zitat angeführt wird (232,14 Haga) nachsehen zu lassen brauchen, um seinen ״Irrtum״ einzusehen, wenn es ihm um die Wahrheit zu tun gewesen wäre. Es heißt daselbst: אם ראובן הפקיד ממון ביד שמעון . . . אם העבום רוצה ליקה ממון של ראובן באונס שלא בדין . . . יובל הנפקד לישבע שאין לו משל ראובן ״ .ובלבד שיבטלנו בלבו ובלבד שלא יהא חלול השם בדברWenn Beuben Geld in Verwahrung gegeben hat in die Hand des Simon, so kann letzterer, falls ein Akum das Geld des Beuben mit Zwang in ungerechter Weise wegnehmen will, schwören, daß er nichts vom Eigentum des Beuben bei sich hat; jedoch soll er es (das Gesprochene) in seinem Herzen nichtig machen. Aber nur in dem Falle (ist obiges gestattet), wenn bei der Sache nicht der Name Gottes entweiht wird.״ Der Kommentar Ture Sahab findet das ״Nichtigmachen im Herzen״ vollständig überflüssig, da doch ohnehin ein unter ungerechtem Zwang ausgesprochener Eid ungültig ist. In־ dessen hat bereits B. David ha־Kohen (ein Zeitgenosse des Karo) die Forderung des ״Nichtigmachens im Herzen״ in ver־ nünftiger Weise erklärt. Für einen wahrhaft Frommen ist auch eine Vornahme im Herzen (Kabbala be־Lew) wenn man sie auch nicht ausgesprochen hat, verbindlich (vgl. Makkot 24 a. ״er redet Wahrheit in seinem Herzen usw.״). Wer nun unter Zwang einen Eid ausspricht, denkt doch zugleich den Schwur im Herzen. Wenn nun auch der gesprochene Eid, weil er erpreßt ist, keine Gültigkeit hat, so ist doch der im Herzen gedachte falsche Schwur, zu dem er doch nicht gezwungen war, sündhaft. Daher die Forderung, den Schwur im Herzen nichtig