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Jeschurun · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · page 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Der Eid der Juden. 195 auch, falsche Eide kommen hei allen Völkern und Rassen vor und bei den Juden auch, das Kolnidregebet beweise nicht eine ausnehmende, bessere Qualifikation der Juden, so sind das Dinge, die Wort für Wort unterschrieben werden können, nur stehen sie im Widerspruch mit seinen früheren Anführungen und mit den Angriffen von Schütze und Hellwig, denn er sagt vorher: ״Die Hauptsache geht dahin, daß das Kolnidregebet unter allen Umständen gegen den Eid der Juden und nicht, wie oft behauptet wird, für einen hohen Grad von Gewissenhaftigkeit zeuge und deshalb von ihnen am besten nicht hervorgezogen würde.“ Das Kolnidregebet beweist meines Erachtens ebensowenig gegen den Eid der Juden, als das Wort des Neuen Testaments: ״Ich aber sage euch, daß ihr allerdings nicht schwören sollt . . . euer Wort sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Übel,“ oder als das oben zitierte Wort des Apostels Paulus gegen den Eid der Christen etwas beweist. Indessen kommt es darauf nicht an. Eschelbacher hat ja nicht angegriffen und nicht eine ausnehmende bessere Qualifikation der Juden behauptet und bewiesen, sondern sich gegen den Vorwurf wehren und verwahren wollen, daß das jüdische Religionsgesetz den Falscheid begünstige. Diese Verteidigung hätte Groß im Interesse einer objektiven Vorurteilslosen Rechtsprechung ohne die Kritik aufnehmen sollen, die er daran zu knüpfen für gut befunden hat. Seine Kritik ist in sich widerspruchs- und vorurteilsvoll; sie zeigt, daß der Antisemitismus auch bei geistig hochstehenden Menschen den freien Blick trübt. * * Zu den treffenden Ausführungen des Herrn Geh. Justizrat Dr. Fuchs möchten wir noch folgendes hinzufügen: 1) Die Behauptung, das Kolnidre-Gebet beziehe sich nur auf Verpflichtungen, die wir uns selbst Gott gegenüber auflegen, ist nicht, wie die Antisemiten behaupten, bloß eine Ver- Sicherung der Juden, der man Glauben schenken oder versagen könnte, sondern dies steht ausdrücklich im Religions- 13

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