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Jeschurun · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · page 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Der Eid der Juden. 193 Gerechtigkeit nicht unbesprochen und unwidersprochen bleiben darf. 2) Esckelbacher hat dargelegt daß der von Schütze zitierte Wortlaut nicht den jüdischen Gebetbüchern, sondern dem Antisemiten-Katechismus entstamme und Groß fragt fast höhnisch: ״wo denn das von Eschelbacher zitierte Original liege?״ Seitsame Frage im Munde eines Juristen und Gelehrten! Wenn jemand die Juden um ihrer Gebete willen angreift, so muß man doch den Wortlaut nehmen, wie er in den Gebetbüchern der Juden steht, und nicht den Wortlaut, wie er im Antisemiten-Katechismus steht. AVagen denn Schütze und Hellwig auch nur zu behaupten, daß der in den Gebetbüchern befindliche Text nachträglich gefälscht sei und was soll die Frage, wo das Original liege? Hat schon jemand wohl gefragt, wo das Original des Evangeliums, des Corpus juris usw. liege? 3) Groß meint, man könne nicht von einer Fälschung, sondern nur von einer, für den Sinn belanglosen Kürzung reden. Wenn aber die jüdischen Religionsquellen genau unterscheiden zwischen den Gelöbnissen, die man freiwillig sich selbst auferlege, und denen, die man anderen gebe, wenn es nur die ersteren für lösbar erachtet, nicht die letzteren, so behaupte ich trotz Groß, daß derjenige die Quellen fälscht, der im Kolnidregebet die AVorte ״für unsere Person ״ wegläßt. 4) AVenn Groß die Argumentation der ״christlichen Seite‘b das derjenige, der ein dem höchsten Wesen gemachtes A^ersprechen auflösen könne, auch ein einem Menschen gegebenes Versprechen nicht zu halten brauche, wenn er diese Argumentation einwandsfrei findet, so steht er der Logik und Beweisführung der ״christlichen Seiteu doch wohl etwas zu wohlwollend gegenüber. Mit demselben Recht könnte man die Argumentation eines Anklägers für einwandsfrei halten, das derjenige, der einen Selbstmord begehe, erst recht fähig sei. einen andern zu morden, denn jeder andere stehe ihm ja viel ferner. Groß übersieht, daß, so wie Selbstmord und Mord inkommensurable Größen sind, der Eid und das Gelübde, das man sich selber gibt, in-

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