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Jeschurun · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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192 Der Eid der Juden. Soweit der Herausgeber. Fast jeder Satz seiner Anmerkung reizt zum Widerspruch. 1) Schon die Einleitung ist befremdlich, daß Groß die Ausführungen Eschelbachers nur über dringendsten Wunsch des Herrn Verfassers bringe, obwohl er glaube, daß die Sache am besten weiter unbesprochen bliebe. Man vergegenwärtige sich nur die Sachlage! Schütze greift das Judentum an, er zitiert Fritsch, daß einem Eidschwur der Juden mit Mißtrauen begegnet werden müsse, er bemerkt, daß die jüdische Religionsquelle ״wohl unbestreitbar einen unerschöpfliehen Stoff für jeden Juden biete, der Bedarf nach einem Kautschukgewissen gegenüber Leuten anderen Stammes spürt“; ״das muß — fährt er wörtlich fort — der heutige Richter wissen, damit er, ohne gleich ein verallgemeinerndes Urteil zu fällen, in bedenklichen Einzelfällen für die Beurteilung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen in jeder Richtung gebührend prüfen und ab wägen kann“. Schütze rät also, in bedenklichen Einzelfällen bei Eiden eines Juden eingedenk zu sein, daß Talmud, Schulchan Aruch und rabbinisehe Schriften den Juden ein Kautschukgewissen gegenüber Leuten anderen Stammes lieferten. Er veranlaßt den Richter also, im Einzelfalle dem Eide eines Juden im Streit mit einem Christen nicht sachlich und vorurteilslos, sondern im Hinblick auf jene Schriften mißtrauisch gegenüberzustehen. Dieser Zuschrift hat Groß in seinem Archiv, das doch auch für Richter und Staatsanwälte bestimmt ist, Raum gegeben und nun, da den Juden und der jüdischen Religion ein Verteidiger auftritt, der das jüdische Schrifttum vor den erhobenen Vorwürfen rechtfertigt, erklärt der Herausgeber, daß er diese Ausführungen nur über dringendsten Wunsch des Herrn Verfassers bringe, obwohl er glaube, daß die Sache am besten weiter unbesprochen bliebe. War die Sache einmal von Hellwig und Schütze besprochen, so durfte sie nicht weiter unbesprochen bleiben, und wenn Groß der Meinung war, daß sie weiter unbesprochen bliebe, so durfte er sie nicht in einer Anmerkung besprechen, die zum Widerspruch reizt und im Interesse der Wissenschaft und

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