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Jeschurun · 1914-05-01 · Heft 5 (Mai 1914) · page 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 5 (Mai 1914)
Date
1914-05-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Zur Theorie des Werkverbots am Sabbath. 165 מקלקל, so unterliegt der Übertreter nicht der entsprechenden biblischen Strafe. Dabei muß aber zur Klarstellung der Sachlage noch folgendes hervorgehoben werden: Es wäre falsch, anzunehmen, daß eine dem Ruhebegriff widerstreitende Körper ans trengung ohne die Ausführung einer ,.Produktion“ keine Entweihung des Sabbaths im Sinne der Thora bedeute. Vielmehr kann es keinem Zweifel unterliegen, daß eine solche Körperanstrengung auch ohne ״Produktion“ eine von der Thora verbotene Verletzung des Sabbaths ist, daß also auch z. B. מלאכה שאינה צריכה למסה oder מקלקל, sobald diese Tätigkeiten mit einem der Sabbathruhe widersprechenden körperlichen Ab mühen verbunden sind, von der Thora untersagt sind. Körperanstrengung ist also durchaus nicht etwas in jedem Falle gleichgültiges. Sie ist gleichgültig insoweit, als auch ohne sie der Täter einer Mlocho der Strafe verfällt. Aber sie ist wesentlich insofern, als sie auch ohne strafbare Mlocho eine Übertretung des göttliehen Sabbathgebotes bedeutet, die nur deshalb nicht den ent י sprechenden Strafkonsequenzen unterliegt, weil sie auf einem positiven Gebot und nicht auf einem negativen Verbot beruht. Das geht klar hervor aus Rambam, Hilchoth Sabbath 21,1, wo es heißt: ״Es steht in der Thora geschrieben: ״Du sollst am Sabbath ruhen!“ Selbst von Arbeiten, die keine Mlocho sind, sollst du ruhen!“ Ebenso sagt Ramban in seinem Pentateuchkommentar zu 3. B. M. 19,2: ״Die Thora hat die Mlochaus durch ein Verbot, die Körperanstrengung durch ein generelles Gebot untersagt, wie es heißt: Du sollst am Sabbath ruhen!“ II. Zu den von der Mischna (Sabbath VII 2) aufgezählten 39 Mlochaus gehört nun bekanntlich als die letzte: הוצאה מרשות לרשות das Tragen aus einem privaten Raum in einen öffentliehen und umgekehrt usw. Schon Thossaphot (Sabbath 2a) werfen die Frage auf, was denn das Tragen im רשות הרבים von dem im רשות היהיר unterscheide. (Vgl. Hirsch, Pentateuchkommentar zu 2. B, M. 35,2, wo darüber eine besondere Theorie 11*

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