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Jeschurun · 1914-02-01 · Heft 2 (Februar 1914) · p. Seite 57

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 2 (Februar 1914)
Date
1914-02-01
Page
Seite 57 (sequence 25)
Language
German
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Kritische Rundschau. 57 die ebenfalls auf einer ״wissenschaftlichen Anschauung“ beruhen* die Autorität der ftabbinen nicht respektieren. Nicht anders steht es mit anderen abergläubischen Anschauungen, die ebenfalls im Sehulchan Aruch kodifiziert sind, wie den Glauben an böse Geister, an die Macht des bösen Blickes usw.“ und demnach sind nach der Meinung des Verfassers Paragraphen, wie Joreh Deah 179,16 Oracli Chajim 4,2 und 305,11 von selbst gerichtet. Auch hier ist die Argumentation des Verfassers völlig hinfällig. Wenn irgendwelche halachische Entscheidungen tatsächlich auf irrigen Voraussetzungen beruhen, so haben unsere Dezisoren nicht Anstand genommen, den דין als hinfällig anzuerkennen. 80 hat Tossaphot1) das Gebot des Händewaschens nach der Mahlzeit, von מים אחרונים, als für uns nicht mehr gültig erklärt. Es ist jedoch nicht immer so einfach festzustellen, ob die bctreffende Vorschrift lediglich aus dem angeführten Grunde erteilt ist; vielmehr ist oft der דין selbst Tradition, seine Bcgründung jedoch erst hinzugefügt, sie läßt diesen selbst also unberührt. Fernor haben die Vorschriften der Weisen moist vielfache Bedeutung. 80 gibt der Talmud a. a. O. für das Händewaschon nach der Mahlzeit selbst neben der hygicnischcn eine religiös-symbolische Begründung. Wenn die erste wogfällt, bleibt immerhin die letzte bestehen. Daher fromm»' Gemüter, überzeugt von der Weisheit der Weisen, nicht leichthin mit einer Übung brechen wollen, weil sie ihre Tragweite nicht übersehen zu können glauben. Aber unrichtig ist es, es so darzustellen, als würde diese treue Beibehaltung des religiösen Brauches wie ein Glaubensfundament als integrierend erachtet. Diese allgemeinen Sätze werden durch die oben genannten Beispiele des Verfassers am besten illustriert. Das ganze Altertum und Mittelalter ist von dem Glauben an יני עופות הגדלין באילן£ beherrscht. Der Sehulchan Aruch entscheidet auf Grund des Talm. Jeruschalmi, solche seien verboten; er rechnet sie in הלכית תולעים auf und verbietet sie als שרץ השורץ; es ist also klar, daß man dabei an insektenartige Wesen dachte, deren 1) Chullin lOöft ד״ה מים ראשנים ▼gl. ferner Berach. 53* ד״ה והייתם קדושים.

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