Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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16 Ästhetische Gesichtspunkte im Religionsgesetz. in der Bestimmung הדור מצוה עד שליש daß man sieh die Verschönerung der מצוה auch dann angelegen sein lasse, wenn die Kosten dadurch wesentlich erhöht werden. Die Erfüllung des Gottesgebots in primitiver Form stellt gewissermaßen nur das Minimum an Pflichterfüllung dar, das von jedem gefordert wird. Wer dazu in der Lage ist, soll sich bemühen, den Wert der מצוה durch ästhetische Ausgestaltung ihres Objekts zu erhöhen. Damit war auch innerhalb des Ghetto dem ästhetischen Empfinden ein Gegenstand gegeben, an welchem es sich betätigen konnte. In der Tat sind ja die Leistungen unserer Väter auf dem Gebiet der würdigen, künstlerischen Ausgestaltung der Synagogen und ihrer Geräte häufig auch von kunstverständiger Seite anerkannt worden, und man ist heute bemüht, die vom künstlerischen Standpunkt wertvollen Stücke aus jener Zeit zu sammeln und aufzubewahren. Ein Punkt ist nach dieser Richtung noch besonders hervorzuheben: die Verschönerung der Laubhütte (נוי סובה). Sie war schon zur Zeit des Talmud üblich, hat aber in späterer Zeit ganz besonders der Jugend Gelegenheit gegeben, ihren ästhetischen Sinn zu betätigen. Wie hier die Ästhetik in den Dienst der Religion gestellt werden kann, beweist das Beispiel eines Rabbiners unserer Zeit, der in eine Gemeinde kam, wo niemand mehr eine סוכה aufstellte. Der Rabbiner errichtete eine סיכה, die er von einem Künstler ausschmücken ließ, und die Folge war, daß im nächsten Jahre eine Reihe von Gemeindemitgliedern, dem Beispiel des Rabbiners folgend, ebenfalls wieder Laubhütten errichteten und in ihrer geschmackvollen Ausgestaltung miteinander wetteiferten. Auch in bezug auf die äußere Erscheinung des Menschen wird ein würdiges, den Anforderungen des guten Geschmacks entsprechendes Auftreten empfohlen. ״Zur Ehre seines Schöpfers“, in dessen Ebenbild er geschaffen ist, soll der Mensch seiner Umgebung erscheinen; er darf daher sein Äußeres nicht vernachlässigen (Sabbath 50b). Ganz besonders wird dies den Thoragelehrten zur Pflicht gemacht, und ein Thorabeflissener,